Die dritte Staatsgewalt

Es tut sich was in der Justiz. Andrea Herberstein wurde rechtskräftig, Uwe Scheuch erstinstanzlich zu Haft verurteilt. Und man durfte nun auch erfahren, dass die Justiz Ex-Finanzminister Karl-Heinz Grasser abgehört hatte.

Prominente Fälle sorgen stets für Kritik an der Justiz, und diese hat es tatsächlich nicht einfach. Kann sie keine Ergebnisse vorweisen, wird sie als lasch dargestellt. Hört sie einen verdächtigen Ex-Minister ab oder fällt sie wie im Fall Scheuch strenge Urteile, wird wiederum die Verhältnismäßigkeit in Zweifel gezogen. Gleichzeitig meint die Justiz gern, sakrosankt zu sein und reagiert entsetzt auf öffentliche Kritik.

Darf man die Justiz, die sogenannte dritte Staatsgewalt, kritisieren? Ja. Die Justiz ist nicht sakrosankt, sie muss wie die anderen beiden Staatsgewalten sachliche Kritik aushalten. Auch Rechtsprofessoren lieben es schließlich, in Aufsätzen Argumente von Gerichten zu zerreißen. Befolgt werden muss aber das rechtskräftige Urteil selbst, sonst wäre der Rechtsstaat am Ende. Diese Einsicht ist nun auch in der Ortstafel-Causa gekommen, wenngleich zu spät: Das zentrale Urteil dazu ist bereits zehn Jahre alt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.08.2011)

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