Quergeschrieben

Warum bitte soll Kritik am Islam strafbare „Verhetzung“ sein?

Wir haben da ein Problem: Österreichs Gesetzgeber ersetzen die Meinungsfreiheit sukzessive durch staatlich betreutes Denken.

Es waren erfrischend klare Worte, ausgesprochen kurz nach dem Terroranschlag von Barcelona. „Es gibt einen ganz klaren Zusammenhang zwischen [. . .] Terror und Grundannahmen der islamischen Orthodoxie . . . Zu viele Muslime sehen die Zivilisation, das friedliche Zusammenleben von Menschen verschiedenen Glaubens, als etwas an, was bekämpft werden muss.“ Und, klarer Schluss daraus: „Der Westen muss aufhören, das Nachdenken über diese Fragen für islamophob zu erklären.“

Gesagt hat das (in der „FAZ“ vom vergangenen Sonntag) nicht irgendein rassistischer, fremdenfeindlicher Islamhasser aus FPÖ oder AfD, sondern Kyai Haji Yahya Cholil Staquf, Generalsekretär des Obersten Rats von Nahdlatul Ulama, der größten muslimischen Vereinigung Indonesiens, das wiederum weltweit das Land mit der größten muslimischen Bevölkerung (fast 200 Millionen Muslime) ist. Der Mann ist also wirklich jemand in der islamischen Welt, und wenn so jemand klipp und klar erklärt, Terrorismus und Islam hängen zusammen, so wird das wohl ziemlich gute Gründe haben.

Vielleicht könnten all jene Relativierer und Verniedlicher, die uns auch nach Barcelona wieder einmal routiniert erklärt haben, dass es zwischen dem einen und dem anderen keinerlei Zusammenhang gäbe, das freundlicherweise einmal in Rechnung stellen.

Nach österreichischem Recht freilich ist es mittlerweile einigermaßen riskant geworden, genau das öffentlich auszusprechen. Hätte der hohe indonesische muslimische Funktionär nämlich den Zusammenhang zwischen Islam und Terror nicht in seiner muslimischen Heimat, sondern im laizistischen Österreich publik gemacht, drohte ihm ein Strafverfahren wegen des Tatbestands der Verhetzung nach Paragraf 283 Strafgesetzbuch, mögliche Haft in einem österreichischen Gefängnis inklusive.

Wegen Kritik am Islam von der Justiz verfolgt zu werden kann einem mittlerweile recht schnell passieren. Unter der Aktenzahl 503 St 31117y erhob etwa die Staatsanwaltschaft Wien erst dieser Tage Anklage, da der Pensionist Reinhard S. u. a. Folgendes öffentlich behauptet hatte: ,,Es erscheint uns [...] erforderlich, auf die Ursachen von ,bedenklichen Entwicklungen‘ sowie dem ,Phänomen sexueller Übergriffe von Gruppen gegenüber Frauen bei öffentlichen Veranstaltungen‘ hinzuweisen, die im Zusammenhang mit dem wachsenden Anteil von Muslimen an der Gesamtbevölkerung, insbesondere durch die wachsende Zuwanderung von Muslimen im Rahmen der laufenden Fluchtbewegung, stehen.“ Strafrahmen: drei Jahre unbedingt. Zum Vergleich: Im Februar 2017 wurde ein Vergewaltiger in Wien zu 2,5 Jahren Haft verurteilt.

Kritik an einer Religion oder Ideologie, sei sie auch robust formuliert, derart zu bestrafen ist eines freiheitlichen Rechtsstaates unwürdig. Und ist eine ganz und gar unzulässige Einschränkung der Meinungsfreiheit. Letztlich bedeutet das die Ablösung dieser Meinungsfreiheit durch eine Art staatlich betreuten Denkens, bei dem die Obrigkeit festlegt, welche Gedanken gedacht werden dürfen und welche nicht.

Und, noch schlimmer, wie im Fall Reinhard S., welche beweisbaren Fakten ausgesprochen werden dürfen und welche nicht. Dies ist eine Gesetzgebung, die nicht nur die Meinungsfreiheit kastriert, sondern ganz nebenbei auch den Gleichheitsgrundsatz schwer misshandelt. Völlig unbehelligt konnte vor einem Jahr der Schweizer Politagitator und linke Hassprediger Jean Ziegler hierzulande öffentlich dazu aufrufen: „Die Spekulanten gehören aufgehängt“, ohne dass die Justiz das als Verhetzung, die das inhaltlich ganz zweifellos darstellt, verfolgen konnte. Wie das mit dem Gleichheitsgrundsatz der Bundesverfassung vereinbar ist, bedarf dringend einer rechtlichen Klärung.

Offenbar ist der hohe indonesische Muslimfunktionär Kyai Haji Yahya Cholil Staquf – „Der Westen muss aufhören, das Nachdenken über diese Fragen für islamophob zu erklären“ – da gedanklich um ein gutes Stück weiter als der hiesige Gesetzgeber.

E-Mails an: debatte@diepresse.com

Zum Autor:

Christian Ortner ist Kolumnist und Autor in Wien. Er leitet „ortneronline. Das Zentralorgan des
Neoliberalismus“.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 25.08.2017)

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