Was Innenminister Kickl mit Theresa May gemeinsam hat

Es ist töricht und weltfremd, die Europäische Menschenrechtskonvention für gottgegeben und Änderungen in ihr daher zum Skandal zu erklären.

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Sollen eigentlich Landstreicher die gleichen unveräußerlichen Menschenrechte haben wie alle anderen Menschen auch? Na klar, wird jeder halbwegs vernünftige und empathische Mensch antworten. Alle Menschen haben Menschenrechte, wirklich alle.

Befragt man freilich die jüngst viel zitierte Europäische Menschenrechtskonvention (EMRK), so lautet die Antwort interessanterweise klipp und klar: Nein, sollen sie nicht. Denn in ihrem Artikel 5 dekretiert die EMRK zwar: „Jede Person hat das Recht auf Freiheit.“ Aber: Diese Freiheit, sich zu bewegen, wohin immer jemand will, darf vom Staat nicht nur bei strafrechtlich Verurteilten durchaus auch gegen den Willen der Betroffenen eingeschränkt werden, sondern auch bei „psychisch Kranken, Alkohol- oder Rauschgiftsüchtigen und Landstreichern“.

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