Ein Signal auf Gleis 7 des Frankfurter Hauptbahnhofs

Niemand begeht ein Verbrechen aufgrund seiner ethno-kulturellen Identität. Der Mord an einem achtjährigen Buben ist aber ebenso wenig ein weiterer „Einzelfall“.

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Es gibt keinen absoluten Schutz vor Gewaltverbrechen. Selbst eine lückenlose Überwachung kann Mord, Totschlag, Raub und Vergewaltigung nicht verhindern. Aus kühler Distanz betrachtet ist der Mord an dem Achtjährigen, den ein Eritreer am Montag im Frankfurter Hauptbahnhof vor einen einfahrenden ICE stieß, nicht mehr als eine weitere Gewalttat in einer potenziell unendlichen Serie von letztlich unerklärlichen Verbrechen.

Gewiss, es hätte noch schlimmer kommen können. Die Mutter des Buben konnte sich gerade noch retten, das dritte Opfer, eine 78 Jahre alte Frau, wehrte sich und kam mit einer Schulterverletzung davon. Der mutmaßliche Täter ist ein Eritreer, der in Zürich ein unbefristetes Aufenthaltsrecht genießt, aber vor der Polizei nach Deutschland flüchtete. In der Schweiz fahndete man nach ihm, weil er wenige Tage zuvor eine Nachbarin überfallen und die eigene Familie eingesperrt hatte.

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