Wer nachts für das Kind aufsteht, soll auch anschaffen können

Obsorge kommt von Sorge: Es ist Zeit, die leidige Obsorgedebatte endlich vom Kopf auf die Füße zu stellen. Die jetzige Justizministerin versteht das leider nicht.

Quergeschrieben

Für ein Kind sorgen – was heißt das? Windeln wechseln, Windeln kaufen, Nase putzen, Brei anrühren, trösten, vorlesen, den Trotzteufel bändigen, Wäsche waschen, Kakao wärmen, singen, in der Nacht aufstehen, Pflaster picken, Badewasser einlassen. Es heißt: beim Kinderarzt sitzen und beim Elternabend im Kindergarten, Babysitter bei Laune halten, Jausenbrote schmieren, Einladungen für die Geburtstagsparty basteln, Smarties-Kuchen backen.

Es heißt: Teilzeit arbeiten. Keine Überstunden machen. Pflegeurlaub nehmen. Die Dienstreise absagen, wenn das Kind schlecht drauf ist. Später heißt es: Vokabeln abprüfen, der Conny erklären, warum die Alina beleidigt sein könnte, Unterwäsche in der richtigen Größe kaufen und darauf schauen, dass das Kind die Zahnspange trägt. Wer für ein Kind sorgt, mit ihm Zeit verbringt, lernt ein Kind kennen, baut eine Beziehung zu ihm auf. Weiß, was es braucht, was es gern hat. Und trifft deswegen (hoffentlich meistens) die richtigen Entscheidungen fürs Kind. So weit, so logisch.

Deswegen müsste in einer fortschrittlichen Familienpolitik das einzige Obsorgeprinzip lauten: Wer für ein Kind im Alltag sorgt, soll auch die rechtliche Vertretung nach außen haben. Egal ob Mann oder Frau, ob leiblicher Elternteil oder nicht, ob Homo oder Hetero, ob ledig, verheiratet oder geschieden – und egal, ob die Eltern einander lieben oder nicht. (Einigen verheirateten Menschen müsste man das Sorgerecht nach dieser Definition entziehen. Und einigen unverheirateten müsste man es übertragen.)

Das Problem mit der Justizministerin ist jedoch, dass sie dieses Prinzip nicht versteht. Oder nicht teilt. Immer wieder sagt sie Sätze, die einen fassungslos machen: „Obsorge betrifft nicht Alltagsangelegenheiten“, sagte sie neulich dem „Standard“. „Der Anspruch kann doch nicht davon abhängen, ob der Mann vorher irgendwelche Tätigkeiten im Haushalt verrichtet hat.“ Oder, vor einiger Zeit im „Kurier“: „Es geht nicht um den täglichen Kontakt. Es heißt nicht, dass der Vater ständig bei der Familie sitzt. Gemeinsame Obsorge bedeutet nur Mitsprache in wichtigen Angelegenheiten wie Schulauswahl, ärztliche Behandlung.“

Was sagt die Ministerin da? Keine Sorge, liebe Väter, sorgen braucht ihr euch eh nicht! Bei jener Art von Obsorge, die speziell für euch vorgesehen ist, dürft ihr gern das Naseputzen und Windelnkaufen weglassen, auch das Aufstehen in der Nacht und das Kakaowärmen. Geht euch alles nichts an, müsst ihr nicht erst lernen, es gibt ja eh eine Frau, die sich um alles kümmert, was im Alltag Mühe macht.

Erst wenn's um wirklich „wichtige Angelegenheiten“ geht, dann sollt ihr, müsst ihr mitreden. Masernimpfung oder nicht? Zahnspange ja oder nein? Öffentliche Schule ums Eck oder Montessori am anderen Ende der Stadt? Das wisst ihr sicher besser! Nein, das heißt natürlich nicht, dass ihr den täglichen Schulweg ans andere Ende der Stadt dann auch persönlich übernehmen müsstet. Nein, ihr müsst auch nicht befürchten, mit dem Masern-Kind dann drei Wochen lang in Quarantäne zu leben und Tee zu kochen. Ihr seid bloß fürs Prinzipielle zuständig. Fürs Anschaffen. Fürs große Ganze.

Merkt die Justizministerin nicht, wie viel finsterer Paternalismus in dieser Geisteshaltung steckt? Und da wundert sie sich, dass die Frauenministerin nicht sofort Feuer und Flamme für ihre neuen Obsorgeregeln ist?


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("Die Presse", Print-Ausgabe, 02.03.2011)

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