Vor 90 Jahren: Verhängnisvolle Schüsse in Schattendorf

Das Urteil im Schattendorfer Prozess ist eines der berühmtesten Fehlurteile der Justizgeschichte. Konsequenzen wurden bis heute nur halbherzig gezogen.

Vor genau 90 Jahren, am 30. Jänner 1927, fielen im burgenländischen Schattendorf jene verhängnisvollen Schüsse, die die junge Republik erschüttern sollten. Damals hatten sich paramilitärische Verbände gebildet, zwischen denen es immer wieder zu gewaltsamen Zusammenstößen kam. Auf sozialdemokratischer Seite formierte sich der Schutzbund, auf christlichsozialer die Heimwehr sowie die rechtsgerichteten Frontkämpfer. Sie alle waren bewaffnet, doch meist blieb es bei Rangeleien und Beschimpfungen.

Bis die Situation – vorhersehbar – eskalierte, ausgerechnet im politisch besonders instabilen Burgenland. Die Opferbilanz: Ein Kind und ein Schutzbündler kamen zu Tode. Die drei mutmaßlichen Täter, junge Frontkämpfer, wurden verhaftet und angeklagt.

Über deren Schuld oder Unschuld hatte ein Geschworenengericht zu befinden, das sich aus einfachen Leuten – Arbeitern, kleinen Beamten und Hausfrauen – zusammensetzte. Die Geschworenengerichtsbarkeit, über die aktuell wieder eine Debatte entbrannt ist, war bereits 1848 eingeführt, jedoch auf Pressedelikte beschränkt worden. Sie wurde auf Betreiben der Sozialdemokratie in der jungen Republik beibehalten und auf schwere Delikte wie Mord ausgeweitet, um eine Klassenjustiz zu verhindern.

Nur wenige Wochen vor den Ereignissen in Schattendorf hatte die Sozialdemokratie in ihrem „Linzer Programm“ die Ausweitung der Laiengerichtsbarkeit auf alle Strafsachen gefordert.

Der Schattendorfer Prozess fiel in eine innenpolitisch heikle Phase. Im April 1927 war eine Nationalratswahl angesetzt, durch die die Sozialdemokratie endlich an die Macht zu gelangen und die Christlichsozialen abzulösen hoffte. Daher wurde der Prozess zu einem Politikum hochstilisiert, medial begleitet von ausführlichen Zeitungsberichten.

Vor allem die „Arbeiter-Zeitung“ und die „Reichspost“ heizten die ohnehin erregte Stimmung an. Doch die Wahl ging anders aus als erwartet, aus dem Regierungswechsel wurde nichts. Die Arbeiterschaft war bitter enttäuscht. Und dann folgte am 14. Juli das Urteil der Geschworenen: Freispruch für alle Angeklagten!

Der Chefredakteur der „Arbeiter-Zeitung“, Friedrich Austerlitz, verfasste daraufhin einen wütenden Leitartikel, der in die Mediengeschichte eingegangen ist. Er bezeichnete das Urteil als „Schurkerei“ und die Geschworenen als „eidbrüchige Gesellen“ und „ehrlose Gesetzesbrecher“. Die Pikanterie dabei: Austerlitz selbst hatte als Mitglied des Verfassungsgerichtshofs Anteil an der Einführung der Laiengerichtsbarkeit für schwere Delikte. Am Schluss seines Artikels prophezeite er „schweres Unheil“ als Konsequenz für den Freispruch der „Arbeitermörder“.

Dieses Unheil trat auch prompt am folgenden Tag ein, als eine aufgebrachte Menge den Justizpalast in Brand steckte und von der Polizei auseinandergetrieben wurde. Die Schreckensbilanz: 89 tote Demonstranten, fünf tote Polizisten und mehrere hundert Verletzte. Da das Urteil von den Geschworenen nicht begründet werden musste, blieb viel Raum für Spekulationen.

Das gängige Narrativ: Durch Beeinflussung der Medien und des Richters seien die Geschworenen zu einem falschen Ergebnis gelangt, es habe sich letztlich um ein politisch motiviertes Urteil gehandelt. Diese Behauptung ist unrichtig. Den Richtern war bereits damals klar, dass es sich um ein Fehlurteil handelte. Aufgrund der Prozessordnung konnte man den Wahrspruch aber nicht aussetzen. Die Folgen waren fatal. 90 Jahre später diskutiert man immer noch, ob eine Urteilsbegründung durch Geschworene sinnvoll ist. Damals hätte sie viel Unheil verhindern können.

Die wahren Gründe, warum die Geschworenen im Schattendorfer Prozess die Angeklagten freigesprochen haben, beschreibe ich in meinem im März erscheinenden Buch „Die blinden Flecken der Geschichte. Österreich 1927–1934.“

E-Mails an:debatte@diepresse.comZur Autorin:

Dr. Gudula
Walterskirchen ist Historikerin und
Publizistin. Sie war bis 2005 Redakteurin der „Presse“, ist seither freie Journalistin und Autorin zahlreicher Bücher mit historischem Schwerpunkt.

www.walterskirchen.cc

("Die Presse", Print-Ausgabe, 30.01.2017)

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