Spätabtreibung ist eine massive Diskriminierung Behinderter

Die eugenische Indikation erhöht den Druck auf Schwangere und gesundheitliche Risken. Eltern behinderter Kinder brauchen mehr Verständnis und Unterstützung.

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Es ist der Albtraum aller werdenden Eltern: Bei einer Routineuntersuchung in der Schwangerschaft teilt der Arzt mit, dass das Kind wahrscheinlich eine Behinderung hat. Durch verfeinerte und standardisierte Screening-Methoden nimmt diese Wahrscheinlichkeit zu. Dabei kann der Arzt oder die Ärztin oft nicht genau prognostizieren, ob es dann tatsächlich eine Beeinträchtigung gibt und wie sich diese auswirkt, ob es Überlebenschancen gibt und wie diese aussehen. All dies stürzt Schwangere in einen schweren Konflikt. Wie entscheiden? Das Kind behalten oder abtreiben?

Derzeit ist die Abtreibung eines gesunden Kindes bis zum Ende des dritten Schwangerschaftsmonats straffrei. Wird eine Behinderung festgestellt, verlängert sich diese Frist bis kurz vor dem Geburtstermin. Diese sogenannte eugenische Indikation wird immer wieder in Frage gestellt, auch von Behindertenverbänden. Sie argumentieren, mit dieser Regelung würden sie zu Menschen zweiter Klasse, ja überhaupt ihr Lebensrecht infrage gestellt.

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