Wie die Psychiatrie in Wien "abgeschafft" wird

Archivbild: Das Otto-Wagner-Spital am Steinhof
Archivbild: Das Otto-Wagner-Spital am SteinhofFabry / Die Presse
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Im Wiener Otto-Wagner-Spital sorgt derzeit ein Todesfall für einen Rechtsstreit. Für die Belegschaft keine Ausnahme, sondern ein Symptom für strukturelle Probleme der psychiatrischen Anstalt als Folge der Dezentralisierung.

Am 11. Februar 2016 wurde in einem Teich auf dem Gelände des Otto-Wagner-Spitals die Leiche eines Patienten gefunden. Laut Obduktionsbericht ist er ertrunken, Fremdverschulden wird ausgeschlossen. Unter welchen Umständen der Mann Mitte 20, der an paranoider Schizophrenie litt, in den Teich fiel, ist bis heute unklar und Gegenstand eines Rechtsstreites mit dem Wiener Krankenanstaltenverbund (KAV).

Denn die Familie des Patienten wirft dem Spital vor, nicht genügend Maßnahmen getroffen zu haben, damit er die Station bzw. das Spital nicht verlassen kann. Vor allem angesichts der Vorgeschichte des Verstorbenen, bei dem Selbst- und Fremdgefährdung bestand, und der bereits wiederholt in mehrwöchigen stationären Behandlungen war, bei denen er immer wieder versuchte, die Station zu verlassen.

„Trotz der dokumentierten Fluchtversuche hat man nicht dafür gesorgt, dass er Mann die notwendige Medikation einnimmt und das Spital nicht verlassen kann“, sagt der Anwalt der Familie, Kazim Yilmaz. Seiner Meinung nach hat das Spital grob fahrlässig reagiert.

Regelmäßiger Alarm

Mit den Anschuldigungen konfrontiert, teilt ein Sprecher des KAV lediglich mit, dass „in Wien der Grundsatz der offenen Psychiatrie gilt, das heißt, die Türen der Abteilungen sind nicht versperrt.“ Was natürlich stimmt. Dennoch hat das Personal die Möglichkeit, die Patienten beispielsweise mit Fixierungen oder Medikamenten davor zu schützen, sich selbst zu gefährden. Auf Fragen, warum das in diesem Fall nicht ausreichend geschehen ist, wollte man seitens des KAV keine Stellung nehmen.

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