Gratis Mundhygiene für Zehn- bis 18-Jährige

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Illustration - Zahnarztdpa-Zentralbild/Hans Wiedl
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Ab 1. Juli können Zehn- bis 18-Jährige einmal pro Jahr eine gratis Mundhygiene durchführen lassen. Damit sollte es gelingen, den im internationalen Vergleich schlechten Zahnzustand österreichischer Kinder zu verbessern.

Nach der Gratis-Zahnspange wird nun eine weitere Leistung für Kinder kostenlos angeboten: Ab 1. Juli können Zehn- bis 18-Jährige einmal pro Jahr eine Mundhygiene gratis durchführen lassen, jene mit fixer Zahnspange sogar zweimal. Das kündigte Alexander Biach, Chef des Sozialversicherungsträger-Hauptverbands, am Mittwoch bei einer Pressekonferenz in Wien an.

"Die Menschen sollen gesund ins Leben starten - und auch bleiben", so Biach. Die Zähne wären dazu wesentlich, vernachlässigte Karies könne weitreichende Folgen haben. Die zerstörerischen Bakterien sollen bei der Mundhygiene, für die auch kein Selbstbehalt fällig wird, erkannt und bekämpft werden, sagte Thomas Horejs, Präsident der Zahnärztekammer.

Zahlen darüber, wie viele Eltern ihren Kinder auf eigene Kosten eine Mundhygiene ermöglichen, gibt es nicht. Allgemein gebe es keine Daten darüber, wie viele mit ihren Sprösslingen überhaupt den Weg zum Zahnarzt finden. Mit dem Gratisangebot hofft Biach, "Hunderttausende" für die neue Leistung zu gewinnen. 30 Millionen Euro sind jedenfalls pro Jahr dafür budgetiert.

Schlechte Zähne als soziales Problem

"Ich glaube, das ist gut investiertes Geld", meinte Biach. Damit sollte es gelingen, den im internationalen Vergleich schlechten Zahnstatus der Kinder zu verbessern. Hierzulande hat die Hälfte der Sechsjährigen Karies, in Skandinavien sind es nur zehn Prozent. Dies sei mitunter ein soziales Problem, betonte Horejs, weshalb er sich durch das kostenlose Angebot eine positive Wirkung erwartet.

Weitere zehn Millionen Euro kostet die Sozialversicherungen die Umsetzung einer EU-Verordnung - ebenfalls ab Juli: Für Zahnfüllungen an Milchzähnen, bei Unter-15-Jährigen, Schwangeren sowie stillenden Müttern darf kein Dentalamalgam mehr verwendet werden, außer dies sei medizinisch unbedingt erforderlich.

(APA)

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