15-Jährige vergewaltigt: Angeklagter nach internationalem Haftbefehl wieder in Wien

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OLG WienAPA/HERBERT NEUBAUER
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Der mutmaßliche Täter setzte sich nach Indien ab und wurde mit internationalem Haftbefehl gesucht. Bei seiner überraschenden Rückkehr nach Österreich wurde er am Flughafen Wien-Schwechat festgenommen. Und war nach wenigen Stunden wieder frei.

Am 22. Dezember 2017 soll ein Mann ein 15-jähriges Mädchen in seinen Lieferwagen gelockt und dort vergewaltigt haben. So lautet der Vorwurf der Staatsanwaltschaft Wien an einen aus Indien stammenden Zeitungshersteller. Der 25-Jährige wurde von der Staatsanwaltschaft angeklagt. Das Wiener Oberlandesgerichts (OLG), setzte den Tatverdächtigen aber wieder auf freien Fuß.

Als das Landesgericht nach der Zustellung des OLG-Beschlusses und der Enthaftung des Verdächtigen dessen Aufenthalt überprüfen wollte, war dessen Handy nicht mehr erreichbar. An der angegebenen Adresse wurde nur mehr ein Landsmann des Angeklagten angetroffen. Dieser gab bekannt, dass der 25-Jährige das Land Richtung Indien verlassen habe. Daraufhin wurde ein internationaler Haftbefehl erlassen.

Internationaler Haftbefehl vollzogen

Der internationale Haftbefehl wurde vor wenigen Tagen vollzogen, als der 25-jährige Inder überraschenderweise nach Österreich zurückkehrte. Bei seiner Einreise klickten zu Wochenbeginn am Flughafen Wien-Schwechat die Handschellen. Der mutmaßliche Vergewaltiger blieb aber nur wenige Stunden im Gefängnis.

Bevor er enthaftet wurde, versicherte der 25-Jährige noch dem Richter, er wäre nicht geflüchtet, sondern hätte in Indien seine kranke Mutter besucht. Überhaupt sei er davon ausgegangen, dass das gegen ihn gerichtete Verfahren eingestellt worden sei.

Opfer bei Befragung zusammengebrochen

Zuvor hatte sich der mutmaßliche Täter am ersten Verhandlungstag im Landesgericht am 3. Mai im Gerichtssaal nicht geständig gezeigt und behauptet, er sei nicht über die 15-Jährige hergefallen.

Im Intimbereich und an der Kleidung des Mädchens konnten jedoch mittels einer DNA-Untersuchung Spuren des Mannes nachgewiesen werden. Zudem gibt es Hinweise, dass die Tat bei der Betroffenen schwere Dauerfolgen bewirkt hat, was im Fall eines Schuldspruchs eine Strafdrohung von bis zu 15 Jahren zur Folge hätte. Für das Landesgericht war die Inhaftierung des Mannes wegen dringenden Tatverdachts bei einer drohenden mehrjährigen Freiheitsstrafe unumgänglich.

Die kontradiktorische Zeugenbefragung der 15-Jährigen musste abgebrochen werden. Das Mädchen erlitt einen Zusammenbruch und verließ weinend das Gerichtsgebäude. Ein Gutachten soll nun klären, ob die Jugendliche überhaupt aussagefähig ist und ob das inkriminierte Geschehen sie derart belastet, dass ihr psychischer Zustand einer Körperverletzung gleichkommt.

Der Angeklagte legte gegen seine Inhaftierung Beschwerde ein. Das Wiener OLG gab dieser Folge. Zwar wurde der ersten Instanz beigepflichtet, dass von dringendem Tatverdacht in Richtung Vergewaltigung auszugehen sei. Ein Drei-Richter-Senat verneinte jedoch die vom Erstgericht angenommenen Haftgründe der Tatbegehungs- und Fluchtgefahr.

Angeklagter per internationalem Haftbefehl gesucht

Der aus Indien stammende Mann, der 2014 nach Österreich gekommen war, weise hierzulande keine Vorstrafen auf, betonte das Oberlandesgericht. Von Dezember bis Mai sei er in sexueller Hinsicht strafrechtlich nicht mehr aufgefallen. Fluchtgefahr nahm das OLG deshalb nicht an, weil der Mann einen österreichischen Führerschein, einen Lieferwagen, ein Mobiltelefon und eine Meldeadresse besitzt.

(APA)

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