Mord wird jenem 16-jährigen Schüler vorgeworfen, der seiner siebenjährigen Nachbarin die Kehle durchgeschnitten hat. Die Staatsanwaltschaft Wien beantragte nicht nur eine Bestrafung sondern auch eine Einweisung des 16-Jährigen in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher.
Die Tat war am 11. Mai dieses Jahres im Dittes Hof, einem Wiener Gemeindebau in der Heiligenstädterstraße 11 - 25, verübt worden. Das Verbrechen hatte österreichweit für Entsetzen gesorgt.
Beim Angeklagten (noch ist die Anklage nicht rechtskräftig) handelt es sich um einen Burschen, der mit seiner Familie aus Tschetschenien nach Österreich geflüchtet ist. Damals war der nunmehrige Jugendliche erst drei Jahre alt.
Zum Opfer wurde ein erst sieben Jahre altes Mädchen - ein Mädchen, das der Täter gut kannte. Beide Familien hatten ständig miteinander zu tun, lebten im selben Gemeindebau.
Als - kaum nachvollziehbares - Motiv hatte der nunmehrige Angeklagte, der Schüler K., bei der Polizei "allgemeine Unzufriedenheit" angegeben. Und er hatte über das siebenjährige Mädchen gesagt: "Sie war zur falschen Zeit am falschen Ort."
Laut Anklage hatte der Bursch schon vor der Tat Mordfantasien. Zitat Anklage (Verfasserin: Staatsanwältin Monika Gansterer): "Er wog ab, welche Methode er bevorzugen würde. Dabei schwankte er zwischen erwürgen und erstechen. (...) Er verbalisierte seine Mordgedanken und führte das Messer, welches später zur Mordwaffe werden sollte, zwei Tage in die Schule mit." Die Tatwaffe: ein großes Küchenmesser. K. hatte das Kind in der Dusche getötet, um Blutspuren besser beseitigen zu können.
Angeklagter laut Gutachten jetzt noch gefährlicher
Nach der Tat war über eine Fehde unter tschetschenischen Familien spekuliert worden, da auch die Familie des Opfers aus der russischen Föderation stammt. Dies ließ sich aber nicht erhärten. Auch der Anwalt der Opferfamilie, Nikolaus Rast, hatte erklärt, dass es für diese These keine Anhaltspunkte gebe. Jedenfalls waren seitens der Polizei etwaige Racheakte befürchtet worden, sodass die Familie des Täters in eine andere Wohnung gebracht worden war.
Laut psychiatrischem Gutachten leidet der Angeklagte an einer kombinierten Persönlichkeitsstörung, ist aber durchaus zurechnungsfähig. In der Anklage heißt es: "In den Monaten nach der Ermordung (...) trat nunmehr eine komplizierende Psychose hinzu, die die Gefährlichkeit des Angeklagten zusätzlich dramatisch erhöht."
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