Korruptionsverfahren gegen Westenthaler eingestellt

Verfahren gegen Peter Westenthaler eingestellt
Verfahren gegen Peter Westenthaler eingestelltAPA/HERBERT PFARRHOFER
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Wegen Korruptionsverdachts im Zusammenhang mit Geldern des Glücksspielriesen Novomatic war gegen Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler ermittelt worden. Beweise blieben aus.

Für den Ex-FPÖ-Klubobmann und Ex-BZÖ-Chef Peter Westenthaler hat das Jahr einigermaßen erfreulich begonnen: Ende Jänner wurde ihm (wie berichtet) die elektronische Fußfessel abgenommen. Und nun steht auch fest, dass es zu keinem weiteren Strafverfahren kommt. Denn: Die Ermittlung wegen Korruptionsverdachts, die seit etlichen Monaten wie ein Damoklesschwert über ihm schwebte, ist umgehend eingestellt worden.

Der „Presse“ liegt die 28 Seiten starke – von Oberstaatsanwaltschaft und Justizministerium bereits geprüfte – Einstellungsentscheidung vor. Darin werden die Angaben des früheren Westenthaler-Freundes und Ex-Geschäftspartners des Glücksspielkonzerns Novomatic, Peter Barthold, als „vielfach widersprüchlich“ bezeichnet. Dazu muss man wissen: Es waren ursprünglich Bartholds Aussagen, die überhaupt erst zur Einleitung des Ermittlungsverfahrens geführt hatten.

Vorwurf: Heimliche Bargeldübergaben

Die Korruptionsstaatsanwaltschaft, konkret Oberstaatsanwalt Günther Höllwarth von der Außenstelle Innsbruck, war einem massiven Verdacht nachgegangen. Demnach soll Westenthaler in den Jahren 2009 bis 2014 (also nach seiner politischen Karriere) von der Novomatic AG finanziell „angefüttert“ worden sein. Es soll zu monatlichen Bargeldübergaben gekommen sein. Als Geldbote will der damalige Spiellokalbetreiber Barthold fungiert haben. Laut dessen Angaben (und damit hatte sich Barthold selbst belastet) seien von Mai 2009 bis Mai 2011 monatlich 4000 Euro und von Juni 2011 bis Dezember 2014 monatlich 4500 Euro heimlich, teilweise in Wettlokalen unter dem Tisch, übergeben worden.

Als Fädenzieher dieser Geldübergaben war auch gegen den früheren Novomatic-Chef Franz Wohlfahrt ermittelt worden. Ferner lief das Verfahren auch insgesamt gegen den „Verband“ Novomatic AG. Geprüft wurde das Vorliegen der Delikte schwerer Betrug, Geldwäscherei und Vorteilsannahme bzw. Vorteilszuwendung. Doch unterm Strich ist nun nichts übrig geblieben.Gegen sämtliche Verdächtige wurde das Verfahren eingestellt.

Westenthaler und Wohlfahrt hatten diese Vorwürfe von Anfang an bestritten. Ersterer wollte sich vorerst noch nicht zu der Entwicklung äußern. Indessen ließ Wohlfahrts Anwalt Christopher Schrank wissen: „Ich bin mit dem Ergebnis des Ermittlungsverfahrens zufrieden. Die Beweiswürdigung hat ergeben, dass die Fakten, so wie sie behauptet wurden, nicht stimmen.“

Ex-Unternehmer Barthold (er war früher übrigens Torhüter des SK Rapid Wien) kommt in der Beurteilung durch Oberstaatsanwalt Höllwarth nicht gerade gut weg. So heißt es auf Seite 25 des Einstellungsbeschlusses: „Letztlich sind die Angaben von Peter Barthold vielfach widersprüchlich und nicht lebensnah.“ Barthold selbst hatte während des laufenden Ermittlungsverfahrens (und auch im Gespräch mit „Presse“) auf drei Videos aufmerksam gemacht, welche die Geldübergaben zeigen sollten. Diesen Videos wurde nun aber kein Beweiswert zuerkannt. Denn tatsächliche Geldübergaben sind darauf nicht zu sehen.

Druckkosten: 60.000-Euro

Auch ein anderer Vorwurf wurde ermittelt: 2010 flossen via Barthold 60.000 Euro an eine BZÖ-eigene Medien GmbH – und zwar Novomatic-Geld. Es könnte sich um einen Druckkostenbeitrag gehandelt haben, heißt es nun. Eine Straftat sei nicht nachzuweisen.

Fazit für Westenthaler: Die Sache ist ausgestanden. Nach seiner „alten“ Verurteilung – unter anderem wegen widmungswidriger Verwendung von Fördergeld für den Fußballnachwuchs (Strafe zwei Jahre teilbedingt) – erhebt die Justiz keine weiteren Vorwürfe gegen ihn.

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