Vor Einführung des digitalen Rezeptes

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Das Elektronische Rezept soll das Leben für Patienten und Ärzte leichter machen und Kosten sparen.

Wien. Das Rezept wird digitalisiert: Startend in zwei Pilotregionen in Kärnten im April 2020 sollen Medikamenten-Verschreibungen schrittweise bis Mai 2022 österreichweit digitalisiert werden. Hauptverband, Ärztekammer und Apothekerkammer erwarten sich vom E-Rezept mehr Medikamenten-Sicherheit, eine leichtere Verwaltung – und den Abbau eines Papierbergs von derzeit Kilimandscharo- auf Großglockner-Höhe.

Das Elektronische Rezept werde das Leben von Patienten, Ärzten, Apothekern und der Sozialversicherung „enorm erleichtern“, zeigte sich Hauptverbands-Vorsitzender Alexander Biach überzeugt. 60 Millionen Rezepte werden jährlich in Österreich ausgestellt, das sei ein Berg so hoch wie der Kilimandscharo (dieser misst genau 5895 Meter). Allein durch den Wegfall von Rezeptblöcken etc. werde der Hauptverband zwei bis 2,4 Milliarden Euro an direkten Kosten sparen. Ärzte und Apotheker bekommen drei Milliarden Euro Anschubfinanzierung und eine Pauschalvergütung für die Wartung, berichtete Biach am Dienstag in einer Pressekonferenz.

Wie das E-Rezept funktioniert, schilderte der stellvertretende Hauptverbands-Generaldirektor, Volker Schörghofer: Der Arzt (auch ein Wahlarzt mit Rezepturbefugnis) speichert die Verschreibung im E-Card-System (nicht auf der E-Card) und kann sie dem Patienten auf das Handy oder per Mail schicken, aber nach wie vor auch ausdrucken.
Dies aber nicht mehr auf die alten Rezeptformulare, sondern auf ein „ganz normales A4-Blatt“, wie bei der Präsentation der Pläne erklärt wurde.

Der Patient kann selbst auf https://www.meinesv.at einsehen, welche Rezepte offen sind – und sie auch von dort herunterladen oder ausdrucken. In der Apotheke kommt er entweder mit der E-Card oder per Handy-App zu seinem Medikament. Ist es dort nicht lagernd, bleibt das Rezept offen und kann bei einer anderen Apotheke eingelöst werden. Der Apotheker schickt die Daten elektronisch zur Verrechnung an den Hauptverband.

Das E-Rezept kann auch ohne Patientenkontakt (z. B. bei Dauermedikation oder für Heime) ausgestellt werden. Auf Hausbesuch oder bei Systemausfällen kann händisch verschrieben werden.
Das E-Rezept wird auch in die E-Medikation eingespeist, um z. B. Wechselwirkungen mit anderen Arzneien sichtbar zu machen.

Missbrauch verhindern

Ein großer Vorteil ist laut Christian Wurstbauer, dem Vizepräsidenten der Apothekerkammer, dass die Rezeptgebührenbefreiung bei Erreichung der Obergrenze einfacher (ohne große Recherchen der Apotheke) und tagesaktuell (jetzt dauert es sechs bis acht Wochen) erfolgen wird. Außerdem werde Missbrauch – beispielsweise mit gefälschten Rezepten oder Mehrfacheinlösung – verhindert. Auch Dietmar Bayer von der Ärztekammer begrüßte den Digitalisierungsschritt, zumal es eine Anschubfinanzierung von der Sozialversicherung gibt. (red.)

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.02.2019)

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