Die Ferien der „Generation Praktikum“

Die Hälfte aller Schüler ab 15 und ein Viertel der Studenten hat Ferialjobs.

Wien. Den Führerschein finanzieren, den Lebenslauf aufpeppen, Pflichtpraktika absolvieren oder einfach der Langeweile zuhause entkommen: Die Gründe, in den Ferien zu arbeiten, sind vielfältig.

Die Zahl der Schüler und Studenten, die im Sommer jobben, steigt Jahr für Jahr: Rund 130.000 Schüler arbeiten während der Sommerferien. Das entspricht 48 Prozent der Schüler von 15 Jahren aufwärts – dem Alter, ab dem sie arbeiten dürfen. Auch unter Studenten sind Sommerjobs verbreitet: Ein Viertel von ihnen, rund 66.000, arbeitet (nur) während der Ferien.

Auch auf Anbieterseite steigt die Nachfrage: Beim Wiener Arbeitsmarktservice (AMS) spricht man von einer Verdreifachung der angebotenen Stellen in den vergangenen zwei Jahren. Die meisten Ferialjobs werden aber nicht beim AMS ausgeschrieben, sondern über Online-Plattformen. „Generell macht es sich am besten, wenn der Bewerber direkt zum Betrieb kommt und nach einem Job fragt“, empfiehlt Manfred Heinisch vom AMS Wien. Auch bei Ketten empfiehlt es sich, vor Ort nachzufragen: Viele Filialleiter sind befugt, solche Entscheidungen selber zu treffen. Das tun sie meistens sehr früh, die gefragten Jobs werden meistens schon im Februar oder März vergeben.

Vertrag, Praktikum, Volontariat?

Ferialjobs sind in drei Kategorien eingeteilt: Bei Praktika, die – etwa für Schüler berufsbildender Schulen – verpflichtend sind, steht die Ausbildung im Mittelpunkt, nicht die Arbeitsleistung. Daher darf ein Praktikant nicht zur Vertretung urlaubender Mitarbeiter eingesetzt werden. Bei Praktika gibt es keine Vorschriften zur Vertragsgestaltung; nur wenn ein Taschengeld vereinbart ist, müssen Praktikanten angemeldet werden. Ausnahmen gibt es im Gast- und Hotelgewerbe, wo Ferialpraktikanten Anspruch auf Entgelt in Höhe der Lehrlingsentschädigung für das mit dem Schuljahr korrespondierende Lehrjahr haben. An Weisungen des Arbeitgebers sind Praktikanten generell nicht gebunden. Volontariate – freiwillige im Gegensatz zu Pflicht-Praktika – folgen denselben Bestimmungen.

Steht hingegen die Leistung im Vordergrund, wie im Fall einer Urlaubsvertretung, muss ein Dienstvertrag entsprechend den normalen kollektivvertraglichen Bestimmungen geschlossen werden – Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Urlaubsansprüche inklusive – zumindest anteilig. Für diese Zeit muss man auch bei der Sozialversicherung gemeldet sein.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 14.08.2008)


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