Belastung durch Feinstaub - Bisher keine Strafen an EU

Belastung durch Feinstaub
Belastung durch Feinstaub (c) APA/BARBARA GINDL (BARBARA GINDL)
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Obwohl in Österreich die Feinstaubgrenzwerte seit Jahren überschritten werden, musste die Republik bis heute keine Strafe zahlen.

Wien. Die Heizsaison hat noch gar nicht richtig begonnen – doch an zwölf von landesweit 108 Messstationen wurde das Limit für das Überschreiten der erlaubten Feinstaubgrenzwerte schon überschritten (siehe Tabelle). Am häufigsten auf dem Belgradplatz in Wien – hier war bis 13.Oktober an 32 Tagen mehr Feinstaub in der Luft als erlaubt. Gefolgt von Klosterneuburg und den Stationen Don Bosco und Petersgasse in Graz mit 31 Tagen. Laut Immissionsschutzgesetz Luft (IG-Luft) dürfte der Wert von 50 Mikrogramm Feinstaub pro Kubikmeter an maximal 25 Tagen im Jahr (laut EU-Recht an 35 Tagen) überschritten werden.

Zum Vergleich: Im gesamten vergangenen Jahr wurden die 25 Tage an 20 von 135 Messstellen überschritten. An drei davon war die Belastung stärker, als die EU-Richtlinien erlauben – im Jahr zuvor waren es sogar 41 Stationen.

Belastung durch Feinstaub
Belastung durch Feinstaub (C) DiePresse

Strafen musste das Land deswegen aber noch keine zahlen. Bis heute wurde erst ein Vertragsverletzungsverfahren gegen die Republik eingeleitet. Dieses Verfahren – angestrebt vor zwei Jahren wegen Überschreitungen in Graz – ist nach wie vor anhängig. Vergangenes Jahr wurde es vorübergehend ruhend gestellt, da Österreich glaubhafte Maßnahmen zur Reduktion der Feinstaubbelastung getroffen hat. Wegen erneuter Überschreitungen wurde es wieder aufgenommen. Nach einem weiteren Maßnahmenkatalog wartet die Republik derzeit auf eine Stellungnahme der Kommission.

Sollte es zu einer Verurteilung kommen, wäre Jürgen Schneider vom Umweltbundesamt zufolge ein Strafgeldverfahren vor dem Europäischen Gerichtshof denkbar – je nach Schwere und Dauer des Verstoßes müsste Österreich zwischen 2707 und 162.432 Euro pro Tag bezahlen – kein allzu realistisches Szenario, da die Republik versuchen würde nachzuweisen, im Rahmen ihrer Möglichkeiten gegen Feinstaubbelastung vorgegangen zu sein, und Argumente wie den grenzüberschreitenden Schadstofftransport anbringen würde.

Schadstoffe und Wetterlage

Die Hauptursachen für eine erhöhte Feinstaubkonzentration in der Luft sind Emissionen und die Wetterlage (Kältewellen). Rund ein Drittel der Schadstoffe entsteht durch die Industrie, ein Fünftel durch den Verkehr (vor allem von dieselbetriebenen Fahrzeugen – wenngleich bei Neuwagen die Belastung kaum relevant ist) und ein Viertel durch den „Kleinverbrauch“ – händisch betriebene Öfen, die mit Holz und Kohle beheizt werden.

2010 wurde das Immissionsschutzgesetz-Luft novelliert, den Landeshauptleuten wurden flexiblere Befugnisse eingeräumt. Wenn es also zu Überschreitungen kommt, müssen sie Maßnahmen setzten, um die Einhaltung der Grenzwerte sicherzustellen. Aber auch das Umweltministerium kann einen Beitrag leisten. Mit der Novelle wurden die theoretischen Grundlagen für Umweltzonen geschaffen. In einer Verordnung des Bundes muss die Kennzeichnung von Kraftfahrzeugen nach Emissionswerten bundesweit einheitlich geregelt werden. Die Einstufung wird mit entsprechenden Plaketten (grün, orange, rot) zugeordnet. Das wiederum ist die Basis für eigene Länderverordnungen. Wo es zu viel Feinstaubbelastung gibt, können Landeshauptleute etwa Fahrverbote in Umweltzonen erlassen.

Feinstaub („Particulate Matter“, PM) ist der Staub, den man nicht sieht, seine Teilchen sind im Schnitt zehn Mikrometer groß (PM10), das ist ein hundertstel Millimeter. Größere Partikel werden von den Schleimhäuten in Nase, Mund und Rachen abgefangen, die kleineren dringen bis in die Verästelungen der Lunge vor und richten dort enormen Schaden an, von Atemwegsbeschwerden bis zum Lungenkrebs. Die stärksten Auswirkungen hat dieser Staub auf das Herz und den Kreislauf, sein Inhalieren kann nachweislich zu Herzinfarkt führen. EU-weit sterben jährlich 65.000 Menschen vorzeitig an den Folgen von Feinstaub, er verkürzt die durchschnittliche Lebenszeit jedes Europäers um 8,6 Monate.

Auch wenn die Feinstaubbelastung in der Außenluft am heftigsten diskutiert wird, in geschlossenen Räumen – sofern dort geraucht wird – ist sie viel höher. Besonders dramatisch ist die Situation in Autos. In europäischen Staaten, in denen für Lokale, öffentliche Gebäude etc. ein absolutes Rauchverbot verhängt wurde, ist die Herzinfarktsterblichkeit innerhalb eines Jahres um acht bis 20 Prozent gesunken.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 15.10.2013)

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