Testamentbetrug: „Faules Ei in Justiz"

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Schlussplädoyers im Prozess um die Vorarlberger Testamentsfälschungen. Über Jahre sollen systematisch Testamente gefälscht wurden sein.Das Urteil wird aber erst für den 31. Juli erwartet.

Salzburg/C. L. Der Prozess um gefälschte Testamente am Bezirksgericht Dornbirn geht in die Schlussphase. Donnerstag hielten die Verteidiger die Plädoyers, Richter Andreas Posch will das Urteil über die verbliebenen sechs von zehn Angeklagten Ende Juli verkünden.
Einmal mehr ging es um die Frage, ob der Hauptbeschuldigte und Kronzeuge der Anklage, Jürgen H. ein Einzeltäter war oder ob es ein ganzes Team gab, um mit geschickt gefälschten Dokumenten an das Geld wohlhabender, meist alleinstehender und dementer Leute zu kommen. „Jürgen H. war ein faules Ei in der Justiz, es gab keine Bande", sagte einer der Anwälte, die die ehemaligen Kollegen von Jürgen H. am Bezirksgericht Dornbirn verteidigen.

Trinkgelage im Gericht

Seit Mitte April müssen sich der frühere Geschäftsstellenleiter des Bezirksgerichts Dornbirn, Jürgen H., und drei Kollegen in Salzburg vor dem Richter verantworten. Sie sollen über Jahre systematisch Testamente gefälscht haben.
Angeklagt ist auch die frühere Vizepräsidentin des Landesgerichts Feldkirch, Kornelia Ratz. Ihr wird vorgeworfen, ein Testament zugunsten ihrer Mutter und ihrer Tante bei Jürgen H. in Auftrag gegeben zu haben. Auch Freunde sowie Verwandte des Hauptangeklagten stehen vor dem Richter, weil sie als Scheinerben fungiert bzw. das Vermögen verwaltet haben. Vier geständige Scheinerben wurden schon in den vergangenen Wochen verurteilt.

Jürgen H. ist voll geständig, belastet aber seine ehemaligen Kollegen, die ebenso wie die Richterin jede Schuld von sich weisen, aber durchaus Missstände am Bezirksgericht wie Winkelschreiberei oder regelmäßige Trinkgelage geschildert haben. Insgesamt geht es im Prozess um eine Schadenssumme von zehn Millionen Euro und 158 geprellte Erben, die sich gemeldet haben. Die Staatsanwälte Andreas Pechatschek und Manfred Bolter forderten Schuldsprüche. Der Justiz sei immenser Schaden entstanden, betonte Bolter. Klaus Grubhofer, Verteidiger des Hauptangeklagten, bat um ein mildes Urteil. Sein Mandant sei psychisch sehr angeschlagen, zeige Reue und habe durch sein umfassendes Geständnis viel zur Aufklärung beigetragen. Jürgen H. wäre kein Einzeltäter. Die Fälschungen wären ohne Wissen und Duldung anderer nicht durchführbar gewesen.

Das wollen die anderen Verteidiger nicht gelten lassen. „Was für ein Motiv sollte mein Mandant gehabt haben. Es würde niemand nur wegen einer beruflichen Bekanntschaft seine Existenz aufs Spiel setzen", fragte der Verteidiger von Kurt T. Richter und Schöffen. Jürgen H. sei „ein Fälscher allererster Güte. Er hat die Leute nach Strich und Faden beschissen", so der Anwalt wörtlich. Das Urteil wird für 31. Juli erwartet.

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