Gutachterin bescheinigt Estibaliz C. "besondere Gefährlichkeit"

Estibaliz C. wird vorgeworfen ihren Ex-Mann und ihren Lebensgefährten getötet zu haben.
Estibaliz C. wird vorgeworfen ihren Ex-Mann und ihren Lebensgefährten getötet zu haben.(c) APA/ROBERT JAEGER (ROBERT JAEGER)
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Ein psychiatrisches Gutachten ergab, dass die Doppelmord-verdächtige Eissalon-Besitzerin zwar "besonders gefährlich", aber zurechnungsfähig sei.

Im Fall der Wiener Kellerleichen liegt nun das mit Spannung erwartete Gutachten der psychiatrischen Sachverständigen Adelheid Kastner über die Doppelmord-Verdächtige Estibaliz C. (32) vor. Der Sprecher der Staatsanwaltschaft Wien, Thomas Vecsey, bestätigte am Mittwoch einen entsprechenden Vorab-Bericht des Nachrichtenmagazins "News".

Die Frau, die im Frühjahr 2008 ihren Ex-Mann Holger H. und im November 2010 ihren Lebensgefährten Manfred H. getötet, zerstückelt und die Leichenteile im Keller ihres Eissalons "Schleckeria" in Wien-Meidling einbetoniert haben soll, sei "grundsätzlich zurechnungsfähig, aber ein Fall des § 21 Absatz 2 Strafgesetzbuch. Sie weist eine besondere Gefährlichkeit auf", gab Vecsey bekannt.

Damit steht einer Mordanklage nichts mehr im Weg, zumal mit dem Einlangen von Kastners 140 Seiten umfassender Expertise die Ermittlungen der Staatsanwaltschaft abgeschlossen sind. "Die Enderledigung ist absehbar", sagte Vecsey. Derzeit ist allerdings noch unklar, ob die medienträchtige Causa als berichtspflichtig eingestuft wird und damit eines von der Oberstaatsanwaltschaft und dem Justizministerium zu genehmigenden Vorhabensberichts bedarf, was die Anklageerhebung verzögern würde.

"Massive Persönlichkeitsstörung"

Über 30 Stunden hat sich Gerichtspsychiaterin Kastner mit Estibaliz C. unterhalten, die zu diesem Zweck von der Justizanstalt Wien-Josefstadt, wo sie sich seit Juni 2011 in U-Haft befindet, vorübergehend nach Linz verlegt worden war. Kastner ist Leiterin der Abteilung Forensische Psychiatrie an der Nervenklinik Linz. Ihren Feststellungen zufolge leidet die 32-Jährige an einer "massiven Persönlichkeitsstörung, die in ihrem Ausmaß einer geistig-seelischen Abnormität höheren Grades entspricht".

Kastner befürchtet, dass die Frau unter dem Einfluss dieser Störung neuerlich Straftaten mit schweren Folgen begehen wird, weshalb sie für den Fall einer Mordanklage und eines anklagekonformen Schuldspruchs eine Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher empfiehlt, obwohl Estibaliz C. laut Gutachten zu beiden Tatzeitpunkten zurechnungsfähig war.

Zeitlich unbefristete Unterbringung möglich

Auf Basis dieser Ausführungen wird die Staatsanwaltschaft - wie in solchen Fällen üblich - neben einer Verurteilung wegen Mordes die zusätzliche und zeitlich unbefristete Unterbringung der 32-Jährigen im Maßnahmevollzug beantragen, wo es im Unterschied zum herkömmlichen Strafvollzug Therapiemöglichkeiten gibt. Dort könnte Estibaliz C. selbst nach Verbüßung einer zeitlich befristeten Freiheitsstrafe weiter so lange angehalten werden, bis Sachverständige ihr bescheinigen, dass von ihr keine Gefährlichkeit mehr ausgeht.

In den Gesprächen mit Kastner soll Estibaliz C. der Sachverständigen verraten haben, bereits in ihrer Jugend gegen ihren Vater und ihren ersten Freund gerichtete Mordfantasien gehabt und konkrete Tatpläne ausgeheckt zu haben, schreibt "News". Weiters soll die Spanierin einen Brandanschlag auf ein Geschäft, in dem sie in Deutschland gearbeitet hatte, vorbereitet haben. Auch zu den ihr vorgeworfenen Morden soll die 32-Jährige der Psychiaterin gegenüber Stellung genommen und detaillierte Schilderungen abgegeben haben.

(APA)

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