Fall Kampusch: Gegenoffensive der Staatsanwälte

Archivbild: Natascha Kampusch
Archivbild: Natascha Kampusch(c) Theresa Zötl
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Die Staatsanwälte weisen Kritik an ihrer Arbeit im Fall Kampusch als „unbegründet" zurück. Ein Kommuniqué stellt das Resultat des parlamentarischen Unterausschusses infrage.

Wien/Innsbruck. 28. Juni im Parlament: Die Fraktionsführer aller fünf Parteien tragen vor einem Großaufgebot an Pressevertretern in seltener Einmütigkeit ihr Kommuniqué zum Entführungsfall „Natascha Kampusch" vor. Dabei üben sie harte Kritik an der Tätigkeit der Staatsanwaltschaft und fordern eine neue Evaluierung des Falles. Diese ist, wie berichtet, mittlerweile - sogar unter Mithilfe des FBI - im Gang. Doch die Staatsanwälte nehmen das Kommuniqué des Unterausschusses nicht schweigend hin. Sie sandten eine Art „Gegen-Kommuniqué" an die fünf Fraktionen.

In diesem Papier wird das Unterausschuss-Kommuniqué zurückgewiesen. Denn: „Dieses Kommunikee (sic) enthält leider kein Tatsachensubstrat. Es wartet einerseits mit Erkenntnissen und Feststellungen auf, die unbegründet bleiben, andererseits werden den Staatsanwälten Versäumnisse und Untätigkeiten vorgeworfen, ohne ein Alternativverhalten aufzuzeigen [. . .]."

Verfasst wurde diese - sechs Seiten starke - Gegenoffensive von jemandem, der über durchaus ausgeprägte Kenntnisse in Sachen Kampusch verfügt - handelt es sich doch um den Leiter der Oberstaatsanwaltschaft Innsbruck, Kurt Spitzer. Also um jenen hohen Anklagevertreter, in dessen Zuständigkeit das - längst eingestellte - Amtsmissbrauchsverfahren gegen fünf ehemalige Kampusch-Staatsanwälte fiel. So wird auch verständlich, dass Spitzer in seinem (übrigens schon seit voriger Woche in den Parlamentsklubs kursierenden) Schreiben eine diesbezügliche Rüge parat hat: Die Einstellung des Innsbrucker Verfahrens wird von der Staatsanwaltschaft Innsbruck auf zirka 400 Seiten ausführlich begründet. Dabei sei „eine Reihe von Verfahrensabläufen thematisiert" worden, „die sich sehr wohl für eine Gesamtevaluierung hätte eignen können".

Doch damit befasse sich das Parlamentskommuniqué „mit keinem einzigen Satz". Tatsächlich hat sich Innsbruck nicht nur mit etwaigen Versäumnissen der beschuldigten Ankläger auseinandergesetzt, sondern ist auch detailreich auf die Kampusch-Ermittlungen selbst eingegangen.
Auch sonst bekommt der Unterausschuss, der unter der Leitung des ÖVP-Abgeordneten Werner Amon getagt hatte, die Rechnung präsentiert: „Eine ganze Reihe von Feststellungen in diesem Kommunikee" stünde nämlich „im Widerspruch zum tatsächlichen Verfahrensablauf".

Ein Beispiel: Die Kampusch-Ermittlungen ab der Entführung im März 1998 (Flucht des Opfers: August 2006) bis Anfang 2008, der Zeit des Inkrafttretens der neuen Strafprozessordnung, seien unter Leitung der Polizei gestanden. Und nicht unter jener der Anklage. Schon seit der ersten Evaluierungskommission (Adamovich-Kommission) habe gegolten: „Immerhin war das Justizministerium ab Einsatz der Evaluierungskommission im Feber 2008 in alle Entscheidungsprozesse eingebunden [. . .]." Also: Der Unterausschuss unter ÖVP-Vorsitz kritisiert das ebenfalls seit Jahren unter ÖVP-Führung stehende Justizressort.

Auch auf Parlamentskritik im Konnex mit der Aussage der Zeugin A. geht das Schreiben ein. A. ist jene junge Frau, die angibt, zwei Täter bei der Entführung von Natascha Kampusch gesehen zu haben. Eine Aussage, die freilich der offiziellen Ein-Täter-These widerspricht (einziger Entführer Wolfgang Priklopil, er beging nach der Flucht seines Opfers Suizid).

Zunächst galt Mehr-Täter-These

In der Stellungnahme bekräftigt Spitzer, dass die Staatsanwaltschaft einst aufgrund der (schon 1998 protokollierten) Aussage des Mädchens A. „natürlich davon ausgegangen war, es mit mehreren Tätern zu tun zu haben". „Erst nach der Selbstbefreiung der Natascha Kampusch entstanden aufgrund der dezidierten Angaben des Opfers, die auch Zeugin ist, Zweifel, ob tatsächlich zwei Täter an der Entführung beteiligt waren."

Wie der Widerspruch zwischen den beiden Aussagen auszuräumen sei, habe der Unterausschuss offengelassen. Aber: „Ungelöste Fragen sind keine Ermittlungsansätze." Dass nun Cold-Case-Spezialisten (inklusive FBI und dem deutschen Bundeskriminalamt) am Werk seien, zeige nur, dass es auch dem Unterausschuss „nicht gelungen ist, konkrete Ermittlungsansätze zu finden".

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17. Juli 2012)

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