Neue Zuflucht für Opfer von Zwangsheirat

Neue Zuflucht fuer Opfer
Neue Zuflucht fuer Opfer(c) Erwin Wodicka
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Ab Herbst gibt es in Österreich eine Notwohnung für Frauen, die zu einer Ehe genötigt werden. Die Kosten für das Pilotprojekt teilen sich Innen- und Frauenministerium.

Wien. Gesetzlich ist die Lage klar: Zwangsehen sind verboten und seit heuer sogar strafbar, wenn sie im Ausland erfolgen. Der praktische Schutz hinkte jedoch bisher hinterher. Seit mehr als sieben Jahren wird nun darüber diskutiert, Notwohnungen einzurichten, in denen sich Frauen, die in eine Ehe gezwungen werden, rasch vor ihrer Familie verstecken können. Bereits 2005 gab es dazu eine Übereinkunft von fünf Ministerinnen, 2008 wurde die Forderung im Regierungsprogramm verankert. Aber erst diesen Herbst wird österreichweit die erste Notwohnung in Wien eingerichtet.

Standort bleibt geheim

Die Kosten für das Pilotprojekt teilen sich Innen- und Frauenministerium. Der gesamte Betrieb dürfte sich auf etwas unter 300.000 Euro pro Jahr belaufen – die Verhandlungen mit der Bundesimmobiliengesellschaft sind noch nicht abgeschlossen. Bis zu acht Frauen sollen in der Wohnung unterkommen und rund um die Uhr psychologisch betreut werden. Der genaue Standort bleibt naturgemäß geheim. Denn das Risiko, dass die Familien versuchen, die Opfer zurückzuholen und ins Ausland zu verschleppen, ist groß.

Wegen der hohen Ansprüche an die Sicherheit sei die Suche auch schwierig gewesen, heißt es aus dem Innenministerium: Schlussendlich entschied man sich für eine Wohnung mit Polizeistation im Erdgeschoß.

Bisher wurden die Opfer, meist Teenager, in Notwohnungen in Berlin oder in Krisenzentren oder Frauenhäusern untergebracht: Das sei aber keine gute Lösung, sagt Meltem Weiland, Beraterin im auf solche Fälle spezialisierten Wiener Verein „Orient Express“. Denn Frauenhäuser und Krisenzentren seien auf kurzfristigen Schutz angelegt, die Mädchen aber müssten länger vor der Familie verborgen werden. In der Notwohnung selbst ist der Aufenthalt unbefristet.

Aufsicht des Jugendamtes

Minderjährige Opfer kehrten meist nach einer gewissen Zeit unter Aufsicht des Jugendamtes in die Familie zurück, sagt Weiland. Volljährige würden in der Regel den Kontakt zu den Eltern abbrechen. Im Vorjahr betreute der Verein 83 Frauen, bundesweit gebe es etwa 200 Fälle, schätzt man im Ministerium. Eine offizielle Statistik existiert nicht. Ein Jahr lang will die Politik nun beobachten, wie das Projekt funktioniert. Danach wird man entscheiden, ob man weitere Wohnungen oder auch eine spezielle Interventionsstelle schafft.

Auf einen Blick

Neue Zuflucht. Zwangsehen sind zwar verboten, der praktische Schutz war bisher aber eher mäßig. Ab Herbst wird es nun eine eigene Notwohnung für die Opfer von Zwangsheirat geben. Bisher wurden betroffene Frauen in Frauenhäusern untergebracht. Diese seien aber auf kurzfristigen Schutz angelegt, bei Zwangsverheiratungen muss man die Opfer - die meist aus der Türkei, Tschetschenien, dem arabischen Raum stammen – aber langfristig vor der Familie schützen.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.08.2012)

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