Handyortung: Polizei peilt immer öfter

Symbolbild
Symbolbild(c) APA/HANS KLAUS TECHT (HANS KLAUS TECHT)
  • Drucken

Seit 2008 stieg die Zahl der Standortfeststellungen via Handypeilung von Bürgern um 22 Prozent. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser sieht ein hohes Missbrauchspotenzial – und fordern mehr Rechtsschutz.

Wien. Vermisste Tourengeher, Lawinenopfer oder Selbstmordgefährdete dienten 2007 der Regierung als Argumente dafür, der Polizei per Gesetz die Standortfeststellung der Betroffenen via Handypeilung zu erlauben. Und zwar ohne richterliche Erlaubnis. Fünf Jahre später wirft die Auswertung der dazugehörenden Langzeitstatistik Fragen auf.

Zum Beispiel diese: Warum stiegen die Fallzahlen seit dem Inkrafttreten der Befugnis um 22 Prozent auf zuletzt 1246 Ortungen jährlich? Und das, obwohl die Zahl der Selbstmörder und verunglückten Alpinsportler seit Jahren konstant ist. Das Innenministerium wollte die Entwicklung nicht öffentlich analysieren. Der Grüne Justizsprecher Albert Steinhauser, der über eine parlamentarische Anfrage an Innenministerin Johanna Mikl-Leitner an die Statistik kam, hat zumindest einen Verdacht. „Dieses Instrument birgt enormes Missbrauchspotenzial“, sagt er. Die Peilungen nimmt die Polizei nämlich nicht nur über Anfragen bei Handyprovidern vor, sondern führt sie mithilfe sogenannter IMSI-Catcher selbst durch. Die Geräte, die je nach Ausstattung bis zu 500.000 Euro kosten, könnten Mobiltelefone nämlich nicht nur orten, sondern alle in der Umgebung getätigten Telefonate aufzeichnen. Und zwar ohne dass Handynutzer oder Netzbetreiber etwas davon bemerken.

Wie oft der IMSI-Catcher zum Einsatz kommt, gibt die Exekutive nicht bekannt. Aus welchen Gründen geortet wird, auch nicht. Dafür führt aber der Rechtsschutzbeauftragte des Ressorts, der Strafrechtsprofessor Manfred Burgstaller, Buch. „Bis zu 70 Prozent aller Peilungen betreffen potenzielle Selbstmörder“, sagt er. Seiner Meinung nach würde diese weitreichende Befugnis von den meisten Beamten, mit denen er direkten Kontakt hatte, „mit viel Gespür“ eingesetzt.

Unterschiedliche Fallzahlen

Ob das auch wirklich stimmt, können Geortete selbst nicht prüfen. Der Rechtsschutzbeauftragte bekommt nämlich nur eine nachträgliche Meldung über den Vorgang, die Betroffenen selbst nicht einmal eine Information. Auffällig ist auch, dass die Zahl der Ortungen mit jenen der Aufzeichnungen Burgstallers nicht übereinstimmen. Für die Jahre 2009, 2010 und 2011 weist seine Statistik 776, 938 und 1105 Fälle aus. Jene des Innenministeriums aber 1019, 1053 und 1246. Meldet die Polizei also gar nicht alle Einsätze?

Burgstaller sagt Nein. Hinter einer Meldung für einen gesuchten Selbstmörder könnten nämlich durchaus auch zwei oder drei Peilungen stehen, und zwar dann, wenn die erste Ortung des Handys nicht erfolgreich war. Vollkommen transparent nachvollziehen lässt sich diese Diskrepanz aus den Aufzeichnungen jedoch nicht.

Der Abgeordnete Steinhauser glaubt deshalb, dass die Polizeibefugnisse zur Auswertung von Telekommunikationsmitteln reformiert gehören. „Das Mindeste, das es geben sollte, wäre eine nachträgliche Pflicht zur Offenlegung gegenüber der georteten Person“, sagt er. Nur so sei nämlich auch nachvollziehbar, ob die angegebenen Gründe für die Maßnahme überhaupt gerechtfertigt oder möglicherweise vorgeschoben waren.

Auch der Rechtsschutz der Betroffenen sei leider nur rudimentär ausgeprägt. Steinhauser regt deshalb an, auch Handyortungen künftig einer richterlichen Genehmigung zu unterwerfen. „Zum Beispiel bei den neuen Landesverwaltungsgerichten, wo man für rasch zu treffende Entscheidungen Journaldienste einführen könnte.“

Abgesehen von der Handyortung macht die Polizei von einer anderen Befugnis immer seltener Gebrauch. Die Zahl jener Fälle, in denen Name und Adresse zu einer ermittelten Telefonnummer, IP- oder E-Mail-Adresse ausgeforscht wurden, ging seit 2008 um über 50 Prozent zurück, sank von einst 7492 auf zuletzt 3437 Fälle. Warum? Das Innenressort sucht noch nach Erklärungen. Burgstaller vermutet, dass sich die angefragten Provider bei Eigentumsdelikten immer häufiger weigern, die gewünschten Daten herauszugeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 18.09.2012)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Kommentare

Angepeilte Amokläufer

Immer öfter werden Privatpersonen polizeilich aufgespürt. Ist das nötig?
Symbolbild
Österreich

Fußfessel: Keine Ausschreibung?

Verurteilte sollen künftig per GPS überwacht werden.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.