Radfahren: Handyverbot statt Nummerntafel

(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Radfahrer dürfen ab Ende März nicht mehr auf dem Rad telefonieren, dafür weiter mehr Alkohol als Autofahrer trinken. Die Radnummerntafel kommt nicht. Ende Jänner soll das „Fahrradpaket“ den Nationalrat passieren.

Wien. Zwischen gelegentlichem Schneetreiben und Dezembernebel fällt es ja derzeit wenig auf, aber der Radverkehr boomt. Von 2006 bis 2011 ist der Anteil der Radfahrer am gesamten Verkehrsaufkommen um 40 Prozent gestiegen. Nun soll die Straßenverkehrsordnung (StVO) an diese Entwicklung angepasst werden: Die lange diskutierten neuen, klareren Regeln für Radfahrer wurden am Dienstag, teilweise im Ministerrat beschlossen.

Ende Jänner soll das „Fahrradpaket“ den Nationalrat passieren. Stimmt dieser zu, tritt die StVO-Novelle laut Plan am 31. März 2013 in Kraft. Die Neuerungen beruhen auf den Vorschlägen des Unterausschusses Radverkehr im Verkehrssicherheitsbeirat. In diesem Expertengremium haben Vertreter wissenschaftlicher Einrichtungen, Interessenvertretungen, der Kammern, Parteien, Ministerien oder der Länder seit 2009 über die Novelle beraten. Die neuen Regeln (und was doch nicht kommt) im Überblick.

1 Fahrradstraßen und Begegnungszonen werden möglich

Bisher war es gesetzlich nur möglich, fahrradfreundliche Straßen (wie die Ottakringer Hasnerstraße als erste ihrer Art in Wien) zu schaffen, mit der Novelle werden Fahrradstraßen möglich: Fahrradstraßen sind Straßenabschnitte oder ganze Straßen, die Fußgängern und Radfahrern vorbehalten sind. Autos sind nur ausnahmsweise, etwa für Zu- und Abfahrten, erlaubt. Auch Begegnungszonen werden durch die StVO-Novelle möglich: Das sind Bereiche, die von allen Verkehrsteilnehmern – auch Fußgängern – gleichberechtigt genutzt werden. Dabei gilt: Vorrang hat immer der Schwächste. Die Höchstgeschwindigkeit beträgt dort 20 Stundenkilometer, in Ausnahmefällen auch 30 Stundenkilometer. Die StVO neu macht solche Begegnungszonen und Fahrradstraßen möglich. Ob und wo sie geschaffen werden, hängt von den Straßenerhaltern, also Städten und Gemeinden, ab.

2 Die Radwegbenutzungspflicht kann aufgehoben werden

Die nächste Neuerung, die die StVO-Novelle zum Start der kommenden Radsaison bringt: Die Radwegbenutzungspflicht kann künftig in Einzelfällen streckenweise aufgehoben werden. Erlauben es die Sicherheit und die Flüssigkeit des Verkehrs, sollen sich – vor allem schnelle, sportliche – Radfahrer in den Autoverkehr einreihen dürfen, auch wenn parallel zur Straße ein Radweg läuft. Das soll, so das Expertengremium, die oft dicht gedrängte und damit gefährliche Situation auf Radwegen entschärfen.

3 Handytelefonieren auf dem Rad kostet ab Ende März 50 Euro

Während die Novelle den Radfahrern zunächst mehr Raum gewährt, schafft sie auch strengere Regeln: Ab Ende März ist es auf dem Fahrrad – wie im Auto – explizit verboten, mit dem Handy zu telefonieren. Die Vertreter des Ausschusses argumentieren das mit Sicherheitsgründen – schließlich müsse mindestens eine Hand das Rad lenken, die zweite für Blinkzeichen frei sein. Wer dagegen verstößt, kann ab Inkrafttreten genauso wie Autofahrer mit einem Bußgeld von 50 Euro bestraft werden.

4 Diskutiert und abgelehnt: Nummerntafel und neue Alko-Grenze

Sollen Fahrräder künftig mit einer Nummerntafel identifizierbar sein, und sollen Radfahrer künftig wie Autofahrer die Alkoholobergrenze von 0,5 Promille einhalten müssen? Debatten darüber haben den vergangenen Sommer belebt. Das Fazit des Unterausschusses: Nein, in beiden Fällen. Für Radler gilt weiterhin die Alkoholobergrenze von 0,8 Promille. Das Gremium argumentiert, Alkohol spiele bei Fahrradunfällen keine signifikante Rolle. Außerdem, erklärt man im Verkehrsministerium, sei das Gefährdungspotenzial nicht vergleichbar. Ein angetrunkener Autofahrer stelle eine massive Gefahr für andere dar, ein Radfahrer riskiere in erster Linie sein eigenes Leben.

Dass Radler nicht mit Nummerntafeln ausgestattet werden, liege am bürokratischen Aufwand: Um alle sieben Millionen Fahrräder, die in Österreichs Kellern und Garagen stehen, zu registrieren, wären 1000 Beamte ein Jahr lang beschäftigt, habe man berechnet, heißt es im Ministerium. Das würde zwei bis 2,5 Mio. Euro kosten. Für laufende Registrierungen wären 50 zusätzliche Beamte notwendig. Die Anmeldung eines Fahrrades würde – analog zu der eines Autos und entsprechend den Kosten – 170 Euro kosten, das stehe in keinem Verhältnis zu den Kosten eines Rades, außerdem habe kein Land bisher erfolgreich ein solches Nummerntafelsystem eingeführt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 05.12.2012)

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