Asyl: Staatsanwalt ermittelt gegen Diakonie

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Der Diakonie-Flüchtlingsdienst soll Beratungen angeblich mehrfach verrechnet haben. Diakonie-Direktor Chalupka geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden

Gegen den Diakonie-Flüchtlingsdienst wird von der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt wegen Verdachts des gewerbsmäßigen Betruges ermittelt. Die Diakonie soll Beratungen von Asylwerbern mehrfach verrechnet haben, berichtet der "Kurier" in seiner am Mittwoch erscheinenden Ausgabe. Diakonie-Direktor Michael Chalupka kann sich die Anzeige nicht erklären und geht davon aus, dass die Ermittlungen eingestellt werden, erklärte er am Dienstagabend gegenüber der Austria Presseagentur.

Ein Sprecher der Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt hat mittlerweile bestätigt, dass gegen die ARGE Rechtsberatung, bestehend aus Diakonie, Volkshilfe Wien und Oberösterreich, Ermittlungen wegen des Verdacht des gewerbsmäßigen Betruges laufen würden. Die Erhebungen seien noch nicht abgeschlossen. Wie lange sie dauern, sei nicht absehbar.

Abtretungserklärungen

Am 28. Juni 2012 übermittelte das Innenministerium eine Sachverhaltsdarstellung an die Staatsanwaltschaft Wiener Neustadt, denn es sei bekannt geworden, dass die Asylwerber Abtretungserklärungen zugunsten der Diakonie unterschreiben. Darin werde die Diakonie bemächtigt, "zugesprochene Haftentschädigungen von der Finanzprokuratur zu beheben, in Empfang zu nehmen und darüber zu quittieren".

Asylwerber, die unrechtmäßig in Schubhaft saßen, verzichten auf das Geld, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres für die Auszahlung vorstellig werden. Die Anzeiger vermuten darin offenbar Betrug, denn sämtliche Leistungen seien bereits mit einer Pauschale abgegolten. Bei Fremdenverfahren zahlt das Innenministerium für die Rechtsberatung der Asylwerber pro Fall eine Pauschale von 191 Euro.

"Bitten den Flüchtling, das zu spenden"

Chalupka hat im Oktober von der Anzeige erfahren und geht davon aus, dass sie eingestellt wird. War ein Asylwerber zu Unrecht in Schubhaft, werden für den Verfahrensaufwand 660 Euro gezahlt. Dieses Geld erhält der Asylwerber, "aber wir bitten den Flüchtling, das zu spenden", denn den Verfahrensaufwand hätten die Berater. Dies geschehe auf freiwilliger Basis, so Chalupka.

Die Haftentschädigung in der Höhe von 100 Euro pro Tag erhält ein Asylwerber, der unrechtmäßig in Schubhaft war. Die Auszahlung dieses Geldes könne einige Zeit in Anspruch nehmen und erfolge auf ein Treuhandkonto. Wird der Asylwerber nicht innerhalb eines Jahres vorstellig, wird das Geld gespendet und zwar an "Ärzte ohne Grenzen", einen "uns nicht nahestehenden Verein", wie Chalupka betont. Der Diakonie-Direktor habe sich die Vorwürfe "genau angeschaut": "Ich dulde keine Missstände." Es liege kein Fehlverhalten vor, betonte er weiters.

Im Innenministerium ist der Sachverhalt bekannt, ein Sprecher verwies jedoch an die Staatsanwaltschaft.

(APA)

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