Das Skifahren in Wiener Parks ist nicht erlaubt

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Kein Rodeln, Skifahren, Radfahren – in den Wiener Parks ist ziemlich klar geregelt, was in Ordnung ist und was nicht. Geldstrafen oder Einsätze der Polizei sind bei Verstößen in der Regel allerdings nicht vorgesehen.

Wien. Vorab muss man wohl eines grundsätzlich klären: Die Wiener Parks und Gärten liegen nicht in der Hand einer Behörde. Während Flächen wie der Votivpark oder der Prater von der MA42 (Wiener Parks und Gärten) verwaltet werden, fallen fünf der beliebtesten Parks der Stadt in die Zuständigkeit des Bundes: nämlich der Augarten, der Burggarten, der Volksgarten, der Schlosspark Schönbrunn und der Belvederegarten.

Das mag nur wie eine Formalität klingen, allerdings macht es doch einen Unterschied. Denn während die Parks der Stadt Wien größtenteils einfache Grünflächen sind, stehen die Bundesgärten unter Denkmalschutz. Oder wie es Brigitte Mang, Direktorin der Österreichischen Bundesgärten, formuliert: „Alles, was dort passiert, das Spazieren, das Verweilen, muss immer ein Kunst- und Kulturgenuss bleiben.“

Somit ist es nicht weiter verwunderlich, dass auch die Verbote in den Bundesgärten strenger sind als etwa im städtischen Votivpark.

  • Liegefläche: Während es in den Bundesgärten ausgeschilderte Flächen gibt, auf denen Besucher liegen dürfen, gibt es in städtischen Parks keine Einschränkung – sofern auf der Fläche nicht gerade Pflegemaßnahmen stattfinden, also etwa der Rasen angesetzt wird.
  • Radfahren: Ähnlich halten es sämtliche Parks mit dem Radfahren. Das ist für Erwachsene überall verboten, erlaubt ist nur das Schieben der Räder. Eine Ausnahme gibt es jedoch: In den Parks der Stadt Wien dürfen Kinder das Rad benützen. In den Bundesgärten dürfen hingegen nur Dienstfahrräder der Bundesgärten verwendet werden – und fahrzeugähnliche Spielzeuge für Kinder.
  • Sport: Wenig Verständnis in Wiener Parks hat man generell für (Winter-)Sportler. In den Parkordnungen der Bundesgärten und der Grünanlagenverordnung der Stadt Wien sind explizit Skifahren, Rodeln sowie Skateboarden als verboten angeführt. In die Bundesgärten dürfen Skateboards oder Inlineskates nicht einmal mitgenommen werden.
  • Baden: Versteht sich von selbst, dass das Baden und Eislaufen in den diversen Brunnen unerwünscht ist. In den Bundesgärten darf man von dem Wasser auch nicht trinken.

Tut man es doch, wird man – zumindest in den Bundesgärten – von Securitys auf den Verstoß hingewiesen. Die dürfen aber „weder Geldstrafen einheben, noch die Polizei verständigen“, sagt Direktorin Mang. Unklar fällt die Antwort auf die Frage aus, welche Flächen im Wiener Burggarten derzeit betreten werden dürfen.

2007 gab es schon einmal Probleme, weil Besucher von den Flächen verwiesen wurden. „Auf der großen Liegewiese (vor dem Palmenhaus, Anm.) ist das Sitzen erlaubt“, sagt Direktorin Mang. Und wie sieht es mit den anderen Flächen aus? „Es ist der Stand der Dinge, dass das genutzt wird“, antwortet Mang. Mehr als diesen Satz wollte sie – auch nach mehrmaligem Nachfragen – nicht preisgeben.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2013)

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