Die von der EU kritisierten Gesetze wurden geändert. Das Hochwasser fordert das fünfte Todesopfer.
Wien/Red. Die EU wird das Verfahren, das gegen Österreich wegen der Hochwasserschutzmaßnahmen in Naturschutzgebieten läuft, einstellen. Das EU-Verfahren war 2011 im Zuge der Erhöhung von Dämmen in niederösterreichischen Naturschutzgebieten eingeleitet worden, da die Umweltvorschriften des Landes nicht der EU-Vogelschutz- und Habitatrichtlinie entsprochen hatten.
Inzwischen wurden die Gesetze geändert, „in den nächsten Wochen“ werde die Kommission vorschlagen, das Verfahren einzustellen, hieß es am Freitag.
Das Hochwasser hat unterdessen ein fünftes Todesopfer gefordert: In Aigen bei Admont (Stmk.) kam ein Mann während Aufräumarbeiten nach einem Erdrutsch ums Leben. Die Lage hat sich unterdessen merklich entspannt. Der Pegelstand der Donau fiel am Freitag um drei bis sieben Zentimeter pro Stunde, zehntausende Helfer und Einsatzkräfte sind mit Aufräumarbeiten beschäftigt. In Tirol kommt es nach wie vor zu Hangrutschungen, hier ist nicht mit Entspannung nicht zu rechnen: Für das Wochenende wird neuerlicher Regen prognostiziert.
("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.06.2013)