Justiz: „Rabenmutter“ in Anstalt eingewiesen

Die Prese (Fabry)
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Drei Töchter wurden nach der Scheidung jahrelang von der Außenwelt abgeschottet.

KLAGENFURT.Zur Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher hat das Klagenfurter Landesgericht gestern, Dienstag, eine 53-jährige Oberösterreicherin verurteilt. Das Urteil ist nicht rechtskräftig, die Verteidigung hat Nichtigkeitsbeschwerde und Berufung eingelegt.

Der Fall der Juristin hatte im heurigen Februar großes Aufsehen erregt, die „Rabenmutter“ beherrschte die Schlagzeilen. Der Frau war vorgeworfen worden, ihre drei Töchter – heute 15, 18 und 21 Jahre alt – jahrelang in ihrem Haus im oberösterreichischen Bezirk Urfahr-Umgebung von der Außenwelt abgeschottet zu haben. Die Frau hatte sich nach der Scheidung von einem Richter Ende der 90er Jahre mit ihren Töchtern in das Haus zurückgezogen.

Die Kinder waren zum wiederholten Mal über längere Zeiträume dem Unterricht fern geblieben.

Kinder verwahrlost

Die Behörden, die nach längerer Beobachtung eingriffen, beschrieben die Kinder als „verwahrlost“ – ebenso wie übrigens die Haustiere. Schließlich entzog die Bezirkshauptmannschaft im Oktober 2005 die Mädchen der Erziehungsgewalt der Mutter. Die Kinder wurden zu therapeutischen Zwecken in einem Institut in Kärnten untergebracht.

Der Prozesstag am Dienstag stand im Zeichen eines psychiatrischen Gutachtens. Der Sachverständige Walter Wagner führte aus, dass die beiden älteren Töchter nicht in der Lage wären, in Bezug auf ihre Mutter wahrheitsgemäß auszusagen. Die Abhängigkeit von der Mutter sei nach wie vor gegeben.

Außerdem würde eine Aussage vor Gericht nach Ansicht des Gutachters eine weitere Krise provozieren. Vor allem die älteste Schwester sei dem Bezugssystem, dem sie jahrelang ausgeliefert war, nach wie vor verhaftet: „Es gibt noch keine innere Alternative zur Mutter.“ Die junge Frau falle in sich zusammen, wenn sie über ihre Mutter spricht.

Gefahr für Mitmenschen

Daher könne sie nicht kritisch Stellung beziehen. Die jüngste Schwester, die mittlerweile wieder bei ihrem Vater in Linz lebt, hatte sich schon zu Prozessbeginn der Aussage entschlagen. Staatsanwältin Carmen Riesinger vertrat die Ansicht, dass von der Angeklagten weiterhin Gefahr für ihre Mitmenschen ausgehe und beantragte daher die Einweisung in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher. Gutachter hatten der Frau zuvor schon eine unheilbare Geisteskrankheit bescheinigt.

Das Gericht folgte der Argumentation der Staatsanwaltschaft. Die Mutter wird in eine Anstalt für geistig abnorme Rechtsbrecher eingewiesen. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 07.11.2007)

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