Enteignet und des Landes verwiesen

Die Verbannung der früheren Herrscherfamilie endete durch den EU-Beitritt. Der Kampf ums Privatvermögen ist noch nicht ganz aufgegeben.

Österreichs einstiges Herrscherhaus aus dem schweizerischen Aargau ist im Laufe der Jahre zur privaten Großfamilie Habsburg geworden, mit rund 180 Verwandten. Und doch nicht so ganz privat. Seit dem Verlust der vielen habsburgischen Kronen nach 1918 erregt die unzureichend aufgearbeitete Geschichte die Republik. Immer wieder. Von Zeit zu Zeit.

Laxenburg usw.

Am 8. Mai 2003 stellte der Bevollmächtigte der Familie, Carl-Christian Habsburg (er ist Finanzberater in Genf und ein Neffe Ottos), den Antrag auf Naturalrestititution durch den NS-Entschädigungsfonds. Es ging um das Schloss Laxenburg, um die Güter Orth-Eckartsau, Mattighofen, Pöggstall-Spitz, Mannersdorf, Kleinkrampen, Schönau (gesamt ca. rund 27.000 Hektar) und um fünf Zinshäuser in Wien. Der „Familienversorgungsfonds“ (von Maria Theresia & Franz-Stephan aus dessen Vermögen ins Leben gerufen) war von der provisorischen Staatsregierung 1919 Renner beschlagnahmt worden, um aus den Erträgnissen Kriegswaisen und -witwen zu unterstützen. 1935 erstattete die „Ständestaat“-Regierung Kurt von Schuschnigg, dieses Privatvermögen (teilweise) zurück, aber schon 1938 wurde es von den NS-Machthabern erneut eingezogen („Hochverrat“).

Carl-Christian (assistiert von Stuart Eizenstat, der für die USA die NS-Restitution mit Österreich ausgehandelt hatte) berief sich auf den Status der Habsburger als NS-Verfolgte. Die Generalprokuratur lehnte dennoch eine Rückerstattung des Waldbesitzes ab, und die Regierung Schüssel folgte dieser Empfehlung. Auf 200 Millionen Euro taxierte damals Habsburgs Anwalt Andreas Reiner die Ansprüche. Dabei ging es nicht um „Cash“, sondern lediglich um die grundbücherliche Übergabe aus dem derzeitigen Besitz der Bundesforste. Letztlich entschied 2005 ein Schiedsgericht gegen die klagende Familie Habsburg.

Enteignung in der Verfassung

Somit bleiben die privaten Vermögenswerte weiter im Besitz der Republik. Das rigorose Enteignungsgesetz Karl Renners ist durch einen Passus im Staatsvertrag von 1955 Verfassungsgesetz. Und das soll es nach dem Willen aller Parlamentsparteien auch bleiben. Im (unrühmlich zu Ende gegangenen) Konvent zur Staatsreform war es gar kein Thema mehr.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 10.11.2007)

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