Fall Luca: Jugend-Wohlfahrten Mödling und Schwaz angezeigt

AP (Riccardo De Luca)
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Eine Hilforganisation brachte eine Anzeige bei der Staatsanwaltschaft ein. Die Jugend-Wohlfahrten seien der "Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung" schuldig, lautet der Vorwurf.

Der Fall des 17 Monate alten Luca, der am 3. November in einem Wiener Krankenhaus nach Misshandlungen starb, setzt die Jugend-Behörden unter Druck: Bereits im Juli hatte ein Mödlinger Spitalsarzt festgestellt, dass der Bub misshandelt wird. Zu einem ähnlichen Ergebnis kamen die Ärzte der Uni-Klinik in Innsbruck. Gegen die Jugendwohlfahrten Mödling und Schwaz hat die Hilfsorganisation "Resistance for Peace" nun Anzeige bei der Staatsanwaltschaft Wien eingebracht. Dabei gehe es um "Mittäterschaft bei fahrlässiger Tötung", hieß es in einer Aussendung der Organisation.

Die Anzeige gründe sich auf "die unzureichenden Maßnahmen der beiden Jugendwohlfahrten im Fall 'Luca'", so "Resistance für Peace". Es habe "eindeutige Hinweise vom Kindesvater, dem Landeskrankenhaus Mödling und der Uni-Klinik Innsbruck wegen Kindesmissbrauch" gegeben, so die NGO. Beide Jugendwohlfahrten hätten diese "ignoriert bzw. nicht zum Anlass genommen, das Kind in Sicherheit zu bringen".

Freund der Mutter wurde überprüft

Als hauptverdächtig in dem Fall gilt ein 23-Jähriger aus dem Bezirk Wien-Umgebung, der Freund der Mutter. Der Mann ist in Untersuchungshaft. Ermittelt werde aber auch gegen die 22-jährige Mutter aus dem Bezirk Schwaz.

Nach dem Tod des Buben hatte der leibliche Vater den Behörden Untätigkeit vorgeworfen. Die Jugendwohlfahrten in Niederösterreich wie auch in Tirol wiesen die Vorwürfe zurück. Der verdächtige Freund der Mutter sei Anfang Oktober von einem Sozialarbeiter überprüft worden sei. Dabei seien keine Anzeichen für aggressives Verhalten oder für psychische Probleme festgestellt worden.

Permanente Kontrolle nicht möglich

Die 22-jährige Mutter aus Tirol sollte Auflagen der Jugendwohlfahrt befolgen. Sie hätte den 23-Jährigen im Bezirk Wien-Umgebung nicht besuchen dürfen und überdies regelmäßig Arztkontrollen vornehmen lassen müssen. Eine permanente Kontrolle der Frau sei aber nicht möglich oder vorgesehen gewesen, hieß es von der niederösterreichischen Jugendwohlfahrt.

Auch die Vertreter der Jugendwohlfahrt des Landes Tirol verteidigen sich gegen die Vorwürfe: Das zuständige Referat habe "sehr sorgfältig und fachlich einwandfrei gearbeitet". Es habe zu keiner Zeit das Gefühl gegeben, "dass man das Kind aus der Situation herausnehmen muss", meinte Rosalinde Kunwald, Leiterin des Referates Jugendwohlfahrt bei der Bezirkshauptmannschaft Schwaz vergangene Woche.

(APA/Red.)

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