Richter verweigert Scheidung: "Probiert es noch mal!"

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Ein Richter am Bezirksgericht Lambach (ÖO) weigert sich, einvernehmliche Scheidungen durchzuführen, berichtet die Rechtsanwalts-Kammer. Er prüft nur strenger, erwidert dessen Vorgesetzter.

Statt die Scheidungswilligen rechtskräftig zu trennen, schickt sie ein Richter am Bezirksgericht Lambach in Oberöstereich mit der Aufforderung nach Hause, es "noch einmal zu probieren". Das sagte Gerhard Horak, Vizepräsident der Rechtsanwaltskammer am Donnerstag bei der Präsentation des Wahrnehmungsberichts der Rechtsanwaltskammer.

Nicht nur die Betroffenen hätten sich über den Richter beschwert, sondern auch Scheidungsrichter der umliegenden Gerichte: Viele Scheidungswillige seien nach Abschluss einer entsprechenden Gerichtsstandsvereinbarung auf ein anderes Bezirksgericht ausgewichen, was dort für zuätzlichen Arbeitsaufwand sorge. Das Oberlandesgericht Linz hat laut Horak eine Prüfung des Falls zugesagt.

Präsident über Richter: "Gläubiger Christ"

Die Kritik treffe nicht ganz zu, erwidert der Präsident des zuständigen Landesgerichts Wels, Reiner Katzelberger: Der Lambacher Familienrichter führe nämlich sehr wohl Scheidungen durch und habe allein heuer bis Ende Oktober 16 Ehen einvernehmlich geschieden. Allerdings prüfe er die Voraussetzungen strenger als andere Richter, betont Katzelberger: "Er ist ein gläubiger Katholik und hat seine Ideal- und Wertvorstellungen einer Ehe, das ist ja an sich nicht anstößig."

Bedingungen für Scheidung

Laut Ehegesetz reicht für eine einvernehmliche Scheidung die Zustimmung beider Ehegatten nicht aus. Zusätzlich müssen die Partner seit einem halben Jahr getrennt leben und die "unheilbare Zerrüttung des ehelichen Verhältnisses" einbekennen. Außerdem müssen die Scheidungswilligen eine schriftliche Vereinbarung über Sorgerecht und Unterhalt für die Kinder sowie über die Klärung der vermögensrechtlichen Ansprüche schließen.

Die Voraussetzungen für eine Scheidung würden vom Lambacher Familienrichter zwar genauer geprüft als an anderen Gerichten, sagt Katzelberger, aber: "Wenn die Voraussetzungen für eine einvernehmliche Scheidung vorliegen, dann muss er scheiden und das tut er auch." Dass einzelne Paare wegen der strengen Prüfung an andere Gerichte ausweichen, will Katzelberger nicht ausschließen: "Es sind andere Richter halt großzügiger und prüfen das überhaupt nicht besonders."

Richter verbat Klägerin "Gesumse"

In einem anderen Fall werden laut Horak Beschwerden gegen einen Richter am Landesgericht Salzburg geprüft, der "bei der Einvernahme von Opfern jegliches Einfühlungsvermögen vermissen lässt". Beispielsweise forderte er eine Frau, die Opfer einer Körperverletzung geworden war, auf, bei der Einvernahme nicht zu weinen: "Was glauben Sie, wenn ich mir den ganzen Tag so ein Gesumse wie von Ihnen anhöre, dann bin ich am Abend auch traumatisiert und schwer beeinträchtigt."

Als die Frau, die seit der Tat über Schmerzen und Schlaflosigkeit klagte, am Ende der Verhandlung Schmerzensgeld geltend machte, sagte der Richter: "Wissen Sie Frau Zeugin, wenn Sie aufhören Red Bull zu trinken, brauchen Sie in Zukunft auch keine Beruhigungs- und Schlafmittel mehr."

(APA/Red.)

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