Explosion in Ferienhaus hat drittes Todesopfer gefordert

APA (Archiv/Leodolter)
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Die Schuldfrage im Fall der Explosion eines Ofens in einem obersteirischen Ferienhaus im August wird heute am Landesgericht Leoben geklärt. Die Zahl der Todesopfer ist mittlerweile auf drei gestiegen.

Die Explosion eines Ofens im obersteirischen Pruggern im August des Vorjahres hat ein drittes Todesopfer gefordert: Wie erst am Freitag bei der Eröffnung der Hauptverhandlung gegen den Hafner und den Ehemann der Hausbesitzerin am Landesgericht Leoben bekannt wurde, ist ein 21-jähriger Wiener am 8. März im Krankenhaus verstorben. Dieser war seit dem Unglück im Wachkoma gelegen.

Er hatte einen Hirnaustritt und andere schwere Kopfverletzungen erlitten. Somit hat der verhängnisvolle Heizanlagendefekt drei Tote und fünf zum Teil schwer Verletzte gefordert.

Unklare Aufgabenteilung

Die beiden Angeklagten schilderten in der Verhandlung die gemeinsame Installation der Heizanlage. Der 48-jährige Hafner und der 60-jährige Ehemann der Hausbesitzerin erläuterten dabei jedoch unterschiedliche Aufgabenbereiche und sahen beim jeweils anderen die Hauptverantwortung. In jedem Fall ist es laut Gutachten im Zuge der Installation zu Mängeln gekommen, die zur Explosion geführt haben.

Nach den Ausführungen des Staatsanwalts war die Ursache für das Unglück ein Überdruck in der sogenannten Wassertasche im Kachelofen. Dieser wurde deshalb möglich, weil kein Sicherheitstemperaturbegrenzer installiert worden war.

Der 48-jährige Oberösterreicher erklärte, dass er als selbstständiger Hafner vom Zweitangeklagten lediglich den Auftrag zur Errichtung des Kachelofens bekommen habe. Dieser, ein 60-jähriger Pensionist und gelernter Maler, gab an, noch nie etwas mit Heizungen zu tun gehabt zu haben. Er habe dem Hafner sehr wohl auch den Auftrag zum Bau der gesamten Heizanlage gegeben. Der Hafner soll dann von sich aus diverse Teile eingebaut haben.

An Heizung "herumgemurkst"?

Die Richterin meinte nach den Aussagen der beiden Angeklagten, dass an der Heizung offenbar zwei "herumgemurkst" haben, wobei scheinbar beide nur "Hilfsarbeiten" erledigt haben wollen und der jeweils andere die Hauptverantwortung getragen haben soll.

Am Nachmittag werden Sachverständige und Zeugen befragt. Mit einem Urteil ist erst am Abend zu rechnen.

(APA)

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