Überwachung: Der Polizist als Kameramann?

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DEMO, Polizei(c) APA/HERBERT PFARRHOFER (HERBERT PFARRHOFER)
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Nach den eskalierten Demos vom Wochenende sind Kameras an Polizeiuniformen in Diskussion. US-Tests brachten bereits positive Ergebnisse, rechtlich ist die Sache aber heikel.

Wien. Im Fußball war er lange umstritten, nun startet diese Debatte auch auf einem ganz anderen Spielfeld: Braucht die Polizei den Videobeweis? Trotz Fotos, trotz Handyvideos und Aufnahmen professioneller Teams der Polizei stehen schließlich oft – wie nach den eskalierten Demonstrationen vom Wochenende – Aussagen und Anschuldigungen einander gegenüber. Ständig schwelt der Vorwurf, die andere Seite sei schuld an der Eskalation: Autonome und gewaltbereite Chaoten, sagen die einen. Polizisten, die auf Gelegenheiten zum Prügeln warten, sagen die anderen.

Kommen nun die Robo-Cops?

Innenministerin Johanna Mikl-Leitner (ÖVP) findet die „reflexartige Suche“ nach der Schuld bei der Polizei „befremdlich, unerträglich und unfair“, wie sie ihren Beamten per Mail geschrieben hat. Ein Vorschlag, solche Situationen leichter zu klären, sind „Body-worn-Videosysteme“, Kameras direkt an Polizeiuniformen, die sie prüfen lässt.

Neu sind solche Körperkameras nicht. Londons Polizei hat vor gut einer Woche begonnen, 500 Beamte mit Kameras auszurüsten, die sie an der Uniform tragen. Das soll speziell bei Fällen häuslicher Gewalt oder Verstößen gegen die öffentliche Ordnung helfen, Beweise zu sichern. Entwickelt hat diese Kameras die Waffenfirma Firma Taser, Hersteller der gleichnamigen Elektroschocker. Und von Taser stammt auch ein anderes Überwachungstool für Beamte, das System „Axon Flex“. Das sind etwa fingerdicke Kameras, die am Bügel einer (Sonnen-)Brille montiert werden können. Ein System, das Beamte zwar ein wenig wie Cyborgs oder Paul Verhoevens Filmvision vom Robo-Cop wirken lässt, das aber offenbar schon erfolgreich getestet wurde: Im kalifornischen Rialto wurden Beamte 2012 für mehrere Monate mit Axon-Flex-Systemen ausgestattet, die Kameras wurden jeweils unmittelbar vor einen Amtshandlung aktiviert. Das Resultat? Die Zahl der Beschwerden gegen Polizisten sank in dieser Zeit um 88 Prozent, die Zahl der Einsätze, bei denen die Officers Gewalt angewendet haben, um 60 Prozent. Zum einen, weil sich die Beamten – so die Ergebnisse – defensiver verhielten, wenn sie sich quasi selbst filmen. Aber auch die Bürger seien friedlicher, hätten die Polizisten respektvoller behandelt. Und es komme seltener zu (dann aussichtslosen) falschen Beschwerden. Heikel ist allerdings der Umgang mit dem Filmmaterial: In dem Versuch wurden die Videos auf Servern der Firma Taser gespeichert – die wieder von Amazon zur Verfügung gestellt werden. Was die Frage nach der Sicherheit und unbefugten Zugriffen aufwirft.

So ein System steht in Österreich aber aktuell ohnehin nicht zur Debatte. Im Innenministerium prüft man derzeit, wie Körperkameras datenschutzrechtlich und polizeitaktisch eingesetzt werden könnten. „Dass jeder Beamte immer mit einer Körperkamera filmt, kann man aber schon jetzt ausschließen“, sagt Ministeriumssprecher Karl-Heinz Grundböck. Das wäre hierzulande auch datenschutzrechtlich kaum möglich. Anders als in Kaliforniern – dort mussten die Bürger nicht vorab informiert werden, dass eine Kamera läuft – sind Österreichs Gesetze streng: Jede Filmaufnahme ist genehmigungspflichtig und bedarf der Zustimmung des Abgebildeten, wie Richter und Datenschutzexperte Franz Schmidbauer erklärt.

So muss auch heute bei Demos der Einsatzleiter per Megafon durchsagen, dass gefilmt wird, wenn (wie am Wochenende) Dokumentationsteams der Polizei im Einsatz sind. Nur in Sonderfällen, wenn das öffentliche Interesse stark genug sei, erklärt Schmidbauer, darf die Polizei verdeckt filmen. So, wie das etwa verdeckte Ermittler des Staatsschutzes bei Demos machen.

Kameras „unwichtigste“ Frage

Sollen aber „gewöhnliche“ Beamte mit Kameras ausgestattet werden, würde das eine eigene gesetzliche Grundlage erfordern. Verfassungsrechtler Theo Öhlinger hat dann, wenn bei Sondereinsätzen gefilmt wird, aber keine großen rechtlichen Bedenken. In der Polizei gibt es diese aber wohl. SPÖ-Polizeigewerkschafter Hermann Greylinger stellt den Sinn einer Kamera, die im Kriseneinsatz womöglich von einem Schild verdeckt ist, infrage. Angesichts der Finanzen hätten andere Anschaffungen, lang versprochene Ausrüstung wie Helme und Westen, eher Priorität. Kameras seien da „die unwichtigste“ Frage.

Sein Kollege, FPÖ-Polizeigewerkschafter Werner Herbert, ist angesichts des Sparens ebenso wenig zuversichtlich, er harre aber der rechtlichen und technischen Prüfung. Ergebnisse dieser Prüfung sollen laut BMI noch heuer vorliegen.

AUF EINEN BLICK

Nach den Zusammenstößen zwischen Polizei und Demonstranten am Samstag stellt sich die Frage, wie Eskalation künftig verhindert oder zumindest leichter geklärt werden kann. Ein Vorschlag sind Kameras direkt an den Polizeiuniformen. Bei einem Test in den USA konnten so die Zahl der Beschwerden gegen Polizisten und der Einsatz von Gewalt verringert werden. Datenschutzrechtlich ist das aber äußerst heikel.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 21.05.2014)

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