Sieben Jahre Haft für Todesschütze bei Tauffeier

Der 37-jährige Rumäne, der bei einer Tauffeier in Kärnten mit einer Schrotflinte auf Gäste geschossen hatte, wurde heute wegen absichtlich schwerer Körperverletzung mit Todesfolge zu sieben Jahren Haft verurteilt. Bereits seit Dienstag stand der Angeklagte vor einem Geschworenensenat. Die Tat ereignete sich bereits im Juni, eine Frau starb durch die Schüsse.

Ankläger Franz Simmerstatter kündigte umgehend Berufung und Nichtigkeitsbeschwerde an, der Angeklagte gab keine Erklärung ab, das Urteil ist somit nicht rechtskräftig. Hintergrund der Bluttat war ein Streit zwischen dem Angeklagten und dessen Schwager wegen einer angeblichen Affäre. Bei der Tauffeier im Feuerwehrhaus von Napplach (Gemeinde Penk, Bezirk Spittal) in Oberkärnten eskalierte die Situation.

Nach einer verbalen Auseinandersetzung am Abend entschloss sich der Angeklagte nach Hause zu fahren. "Dort baute er ein zerlegtes Schrotgewehr zusammen und holte ein Samuraischwert seines Sohnes", erläuterte Staatsanwalt Simmerstatter. Dann fuhr der 37-Jährige - er war zu diesem Zeitpunkt stark alkoholisiert - zu der Taufgesellschaft zurück und feuerte zwei Schüsse durch die Eingangstür und durch ein Fenster.

"Der Schuss durch die Tür war gezielt, weil er hinter dem Glas einen Kontrahenten vermutete", sagte der Ankläger. Durch die Schrotladung schwer verletzt brachen zwei Frauen zusammen. Eine der beiden erlag zehn Tage später im Krankenhaus ihren Verletzungen. "Der Angeklagte hat in Kauf genommen, dass Leute sterben", erklärte Simmerstatter.

Sein Mandant habe mit den Schüssen lediglich "den großen Mann spielen" wollen, meinte hingegen Strafverteidiger Gerald Ruhri. So habe der Angeklagte nicht aus dem Schulteranschlag, sondern aus der Hüfte geschossen. "Ein Schütze, der jemanden bewusst töten möchte, schießt nicht aus der Hüfte wie John Wayne", sagte Ruhri.

Die Geschworenen entschieden sich allerdings weder für einen Mord noch für eine fahrlässige Tötung, sondern bewerteten die Tat als absichtliche schwere Körperverletzung mit Todesfolge. Der Strafrahmen für dieses Delikt beträgt fünf bis zehn Jahre.

(APA)

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