Wie das Gericht zu seinem Gutachter kommt

Prinzipiell können die Anklage und die Gerichte ihre Gutachter frei wählen. Die Gerichts-Psychiater sind an den Sachverständigeneid gebunden.

200 Fachärzte für Psychiatrie und Neurologie sind in der Gerichtssachverständigenliste eingetragen, auf die die Justizbehörden zurückgreifen können, wenn sich in einem Strafverfahren die Notwendigkeit zur Einholung eines psychiatrischen Gutachtens gibt. In dieser Liste findet sich auch der in die Schlagzeilen geratene Wiener Kinder- und Jugendpsychiater Max Friedrich, der bis Ende 2008 zertifiziert ist.

Bei der Auswahl der Gutachter sind die Anklagebehörden und Gerichte grundsätzlich frei. Für gewöhnlich wird in den jeweiligen Gerichtssprengeln aber auf einige wenige Experten zurückgegriffen, mit denen die Behörden bereits gute Erfahrungen gemacht haben und denen deshalb das entsprechende Vertrauen entgegengebracht wird.

Ausschlaggebend dafür sind unter anderem zeitliche Flexibilität bei Terminvereinbarungen, die Bereitschaft, die Krankengeschichten der Patienten zu beschaffen und sich eingehend mit diesen auseinanderzusetzen, und das möglichst rasche Einbringen eines schriftlichen Gutachtens nach Abschluss der Untersuchungen, da oft Haftfristen zu beachten sind. Ein gewisser Erfahrungsschatz im Auftreten als Sachverständiger bei gerichtlichen Hauptverhandlungen ist ebenfalls von Vorteil.

Eid auf "Gott, den Allmächtigen"

Die Gutachter haben eine Reihe von Standesregeln zu berücksichtigen, die der Hauptverband der Gerichtssachverständigen 1992 beschlossen hat. Das Justizministerium hat diese mit Erlass vom 1. September 1994 für allgemeingültig erklärt. Seither sind die Sachverständigen expressis verbis zur Objektivität, Unparteilichkeit, Verschwiegenheit und ständigen Weiterbildung verpflichtet. Die Fortbildung muss mit einem sogenannten Bildungs-Pass dokumentiert werden.

Nicht zuletzt sind die Gutachter in Ausübung ihrer Tätigkeit an den Sachverständigeneid gebunden. Die Schwurformel lautet wie folgt: "Ich schwöre bei Gott, dem Allmächtigen und Allwissenden, einen reinen Eid, dass ich die Gegenstände eines Augenscheins sorgfältig untersuchen, die gemachten Wahrnehmungen treu und vollständig angeben und den Befund und mein Gutachten nach bestem Wissen und Gewissen und nach den Regeln der Wissenschaft angeben werde. So wahr mir Gott helfe!"

(APA)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:


Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.