Gerichtsthriller: Lebenslange Haft für „Axt-Mörder“

Der Angeklagte
Der Angeklagte(c) Michaela Bruckberger
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Fünf Menschen ermordert. Der Täter erhielt die Höchststrafe. Nach dem Plädoyer des Staatsanwalts herrschte Totenstille im Gerichtssaal.

WIEN. Ein Mann tötet fünf Familienangehörige mit einer Axt. So einen klaren Fall kann und darf ein Staatsanwalt nicht verlieren. Wenn aber doch, ist das – aus Sicht der Anklage – eine Katastrophe. Diese Überlegung mag Staatsanwalt Michael Radasztics am Freitag zu einem packenden, zu einem großen Plädoyer getrieben haben. Am Ende stand die Höchststrafe: lebenslange Haft für den „Axt-Mörder“.

Auch am zweiten Verhandlungstag macht sich im Großen Schwurgerichtssaal des Straflandesgerichts Wien diese bedrückende Stimmung breit. Fünf Tote. Darunter ein kleines Mädchen, das den Tod kommen sah und noch Abwehrbewegungen machte. Fassungslosigkeit bei den Zuschauern im Saal.

„Zu feig für Selbstmord“

Reinhard Steinbauer (39), „Magister Steinbauer“ (oft wird der Angeklagte mit seinem akademischen Grad angesprochen), weist in seinem Schlusswort derb darauf hin, dass er „zu feig“ gewesen sei, sich anschließend selbst umzubringen („No na, ich bin immer noch zu feig dazu“); nachdem er am 13.Mai dieses Jahres seine siebenjährige Tochter, seine Ehefrau (41), seine Eltern und seinen Schwiegervater umgebracht hatte. Diese Feigheit wird zuvor vom Staatsanwalt in den Raum gestellt.

Am Beginn seines Plädoyers steht der Hinweis, dass „Magister Steinbauer“ (er studierte Politikwissenschaft, war PR-Manager und spekulierte – erfolglos – an der Börse) durchaus zurechnungsfähig sei. Dies bestätige das psychiatrische Gutachten. Steinbauers Wunsch nach der Todesstrafe – er bat um eine Hinrichtung „am Schafott“ – pariert der Ankläger so: „Natürlich ist das kein Wunschkonzert.“ Die Höchststrafe für Mord sei lebenslange Haft. Dies sei nun die einzig angemessene Sanktion, zumal es sich eben nicht um einen, sondern um fünf denkbar „brutale und kaltblütige“ Morde handle.

Der Täter hatte als Erstes seine Frau von hinten attackiert. Die siebenjährige Nathalie hörte einen Schrei, fragte: „Mama, was ist los?“, ehe auch sie zum Opfer wurde. Ehe noch drei Menschen sterben mussten. Motiv laut Steinbauer: Er habe seiner Familie Unannehmlichkeiten wegen der Spekulationsverluste ersparen wollen.

„Ich selber bin Vater einer knapp sechsjährigen Tochter“, sagt der Staatsanwalt. „Bevor ich mein eigenes Kind umbringe, würde ich mich lieber selber umbringen.“ Er habe lange über das wahre Motiv nachgedacht, setzt Radasztics fort. Der Angeklagte habe nach den Verlusten (350.000€) einfach nicht zugeben können, dass er gescheitert sei. „Sie töten lieber ihre Angehörigen, als vor sie hinzutreten und die Karten auf den Tisch zu legen.“ Pause. Stille im Publikum. „Sie spielen Gott, Herr Magister Steinbauer, aber Sie haben nicht das Recht zu töten.“

Angeklagter: „Bedenkzeit!“

Der Angeklagte sei ein „schrankenloser Egoist“ und „zutiefst feig“. – „Es findet sich schon irgendwo ein Berg, von dem man sich runterstürzen kann, ein Strick, eine Eisenbahnschiene.“ Keine Regung beim Angeklagten. Er macht sich Notizen.

Die Opfer, sagt der Mann im Talar und wendet sich dabei den Geschworenen zu, die hätten nun keine Stimme mehr. Alles drehe sich um den Angeklagten. Schulden? Geldsorgen? „Jeder von den Opfern hätte gesagt: Ich will leben.“ Und dann tut der Staatsanwalt etwas, „das ich mir lange überlegt habe“: Er zeigt den Geschworenen das großformatige Bild des getöteten Kindes. Einige wenden sich ab. Zuschauer ringen mit den Tränen. „Wenn Sie noch Zweifel haben, schauen Sie in das Gesicht dieses mitleidlos erschlagenen Kindes.“ Das ist der Moment, in dem man eine Stecknadel fallen hören würde. Keine Zweifel. Einstimmiger Schuldspruch. Volle Zurechnungsfähigkeit.

Magister Steinbauer nimmt das Urteil nicht an: drei Tage Bedenkzeit. Ihm fällt auf, dass im psychiatrischen Gutachten mindestens „703 Schlampigkeitsfehler“ sind.

Auf einen Blick

Lebenslange Haft für Reinhard Steinbauer (39). Der gebürtige Linzer tötete seine Frau, seine Tochter, seine Eltern und den Schwiegervater mit einer Axt. Das Mordurteil ist nicht rechtskräftig, Steinbauer erbat Bedenkzeit. Das „Ausnützen eines Vertrauensverhältnisses“ wurde als erschwerend gewertet.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 08.11.2008)

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