Wann dürfen Polizisten schießen?

(c) Michaela Bruckberger
  • Drucken

Zum zulässigen Waffengebrauch der Polizei gibt es im Gesetz klare Regelungen. In der Praxis sieht die Lage oft anders aus.

Es gibt gesetzliche Regelungen, wann einem Polizisten der Gebrauch seiner Waffe gestattet ist und wann nicht. Beamte dürfen nur dann schießen, wenn un- bzw. weniger gefährliche Maßnahmen oder "verfügbare gelindere Mittel" wie Handfesseln ungeeignet scheinen oder wirkungslos sind. Außerdem muss er vorher deutlich angezeigt werden.

Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist laut dem Waffengebrauchsgesetz nur zulässig:

  • bei gerechter Notwehr zur Verteidigung eines Menschen,
  • zur Unterdrückung eines Aufstandes oder Aufruhrs,
  • zur Festnahme oder Verhinderung des Entkommens einer dringend verdächtigen Person und
  • zur Festnahme oder Verhinderung des Entkommens eines allgemein gefährlichen Geisteskranken.

Keine Schüsse, um zu töten

"Das Gesetz wird rauf und runter gelernt in der Ausbildung und auch später immer wieder", hatte Cobra-Sprecher Detlef Polay im August 2008, nachdem ein mutmaßlicher Motorraddieb auf der Flucht von einem Polizisten erschossen wurde.

Angewendet werden dürfe eine Waffe nur, um einen Menschen "angriffs-, widerstands- oder fluchtunfähig zu machen" und nicht, um zu töten. Grundsätzlich darf nur von der "am wenigsten gefährlichen, nach der jeweiligen Lage noch geeignet scheinenden Waffe Gebrauch gemacht werden" und der erwartende Schaden "nicht offensichtlich außer Verhältnis zu dem beabsichtigten Erfolg" stehen.

Waffengebrauch muss angedroht werden

"Der lebensgefährdende Waffengebrauch ist ausdrücklich, zeitlich unmittelbar vorangehend und deutlich wahrnehmbar anzudrohen. Das kann auch ein Warnschuss sein", berichtete der Cobra-Sprecher. Außerdem dürften Unbeteiligte nicht gefährdet werden.

Den Umgang mit der Schusswaffe lerne man intensiv in der Ausbildung; danach absolviere jeder Polizist mehrere Schießtrainings pro Jahr, so Polay. Auch gebe es Vorgaben, dass man z. B. zuerst in Muskelpartien schießen sollte wie in den Oberschenkel - entsprechend dem Zweck, jemanden angriffs- oder fluchtunfähig zu machen.

"Leicht gesagt, schwer durchgeführt"

Alles nicht ganz so einfach in der Praxis: "Wenn sich das Ganze in Bewegung befindet, ist das leicht gesagt, aber schwer durchgeführt", meinte der Sprecher. Außerdem stelle sich nach einem Schuss nicht immer der erwartete Erfolg ein: Manch ein Bewaffneter habe schon trotz Pfefferspray und Schuss in eine Hand weiter gegen die Polizei "gefightet".

Das deutliche "Androhen" eines Schusses könnte mitunter zum Problem werden, wenn z. B. der Betroffene taubstumm ist. "In der Situation zu sein erfordert hohe Stressresistenz und Stabilität - und Schießübung allein ist es nicht", meinte Polay.

(APA, Red.)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

SCHUSSWECHSEL IN FAVORITEN
Wien

Verfolgungsjagd in Wien: Polizei feuert zwölfmal auf Tobenden

Ein 48-Jähriger wurde in Wien-Favoriten durch vier Schüsse verletzt. Er war mit Besenstiel und Messer bewaffnet. Zu den Hintergründen des Einsatzes hüllte sich die Wiener Polizei vorerst in Schweigen.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.