Prozess um Skiunfall: Althaus zu Geldstrafe verurteilt

(c) EPA (Stefan Thomas)
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Thürigens Ministerpräsident war nicht zum Prozess in die Steiermark gekommen, sein österreichischer Anwalt vertrat ihn. Althaus hatte sich für den Tod einer 41-jährigen Slowakin zu verantworten.

Irdning (ag). Kaum war die Anklage gegen Thüringens Ministerpräsident Dieter Althaus fertig, war auch schon die Gerichtsverhandlung vorbei: Der 50-jährige CDU-Politiker wurde am Dienstag am späten Nachmittag vom Bezirksgericht Irdning wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 33.000 Euro verurteilt. Der Angeklagte selbst war nicht in die Steiermark gekommen, sein österreichischer Anwalt Walter Kreissl vertrat ihn. Das Urteil ist noch nicht rechtskräftig.

Dieter Althaus hat sich für den Tod einer 41-jährigen Slowakin zu verantworten. Am Neujahrstag prallte er beim Skifahren auf der Riesneralm mit der Frau zusammen. Die Mutter eines kleinen Sohnes starb, Althaus erlitt ein schweres Schädel-Hirn-Trauma. Er befindet sich derzeit in einer Rehabilitationsklinik am Bodensee. An den Unfallhergang kann er sich nicht erinnern.

Der Prozess war überraschend für Dienstag angesetzt worden. Erst am Montag hatte die Staatsanwaltschaft Leoben Anklage gegen den CDU-Politiker erhoben. Noch am Montag verzichtete Althaus in einer Stellungnahme auf eine Vernehmung durch die Staatsanwaltschaft und räumte seine Mitschuld am Unfall ein. Schadenersatzforderungen wollte Althaus rasch mit der Familie der Opfers außergerichtlich regeln.

CDU-Zugpferd bleibt Althaus trotzdem, heißt es aus Thüringen. Ende August stehen dort Landtagswahlen an, bei denen er als Spitzenkandidat antritt.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 04.03.2009)

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