Freispruch für Alijew-Anwalt Ainedter

Archivbild: Manfred Ainedter
Archivbild: Manfred Ainedter Clemens Fabry / Die Presse
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Das Scharmützel der prominenten Juristen Lansky und Ainedter endet mit einem - nicht rechtskräftigen - Freispruch für letzteren.

Mit einem Freispruch für den Wiener Rechtsanwalt Manfred Ainedter hat am Mittwoch im Straflandesgericht ein Scharmützel zwischen namhaften Wiener Juristen geendet, die sich seit Jahren in der Causa Alijew gegenüber stehen. Eine Mitarbeiterin der Kanzlei Lansky, Ganzger + Partner hatte Ainedter wegen übler Nachrede und Kreditschädigung geklagt.

Ainedter vertritt als Strafverteidiger den seit Anfang Juni 2014 in U-Haft befindlichen ehemaligen kasachischen Botschafter in Wien, Rachat Alijew. Dieser soll hinter der Entführung und Ermordung zweier kasachischer Banker stehen. Die Staatsanwaltschaft Wien ermittelt seit Jahren gegen ihn, das Einbringen einer Anklageschrift dürfte unmittelbar bevor stehen. Die Kanzlei von Gabriel Lansky wiederum ist aufseiten des kasachischen Opfervereins "Tagdyr" engagiert, der die Witwen der getöteten Banker betreut.

Nachdem Alijew in U-Haft genommen wurde, hatte Ainedter am 6. Juni in einem ORF-Interview erklärt: "Es gibt ja vielfache Hinweise und Nachweise dafür, dass Beweismittel von den Kasachen gefälscht wurden, und leider Gottes kann ich der Kanzlei Lansky den Vorwurf nicht ersparen, dass sie da mitgewirkt hat."

Anna Zeitlinger, in Lanskys Kanzlei federführend mit osteuropäischen Agenden betraut, fühlte sich dadurch auf den Schlips getreten. Sie brachte gegen Ainedter eine Privatanklage ein. "Es liegt nichts vor, das diesen Vorwurf auch nur annähernd bekräftigen könnte", stellte ihr Rechtsvertreter Thomas Höhne dazu nun im Straflandesgericht fest.

Zweifel an Legitimation

Ainedter wiederum zweifelte an der Aktivlegitimation der Klägerin: Diese scheine in Österreich weder als eingetragene Rechtsanwältin noch Rechtsanwaltsanwärterin auf, ihr juristischer Abschluss an einer russischen Universität sei nicht nostrifiziert. Die Juristin musste auf Befragen von Richter Hartwig Handsur auch einräumen, die Beglaubigungsurkunde nicht mehr zu besitzen. Sie habe diese "vor einiger Zeit verloren. Seitdem habe ich sie physisch nicht mehr", so Zeitlinger.

Für den Richter mangelte es allerdings infolge der Größe der Kanzlei Lansky, Ganzer + Partner, in der 140 bis 150 Mitarbeiter beschäftigt sind, an der Aktivlegitimation. Es handle sich um ein "großes Kollektiv", das laut Lehre und Judikatur "nicht ehrfähig" sei, erläuterte Handsur. Folglich sei "keine Grundlage für eine Klagserhebung gegeben". Ainedter wurde somit aus formalen Gründen unverzüglich freigesprochen, ohne dass er Gelegenheit bekommen hätte, sich inhaltlich zur inkriminierten Aussage zu äußern.

Ainedter stichelt, Lansky beruft

Während Ainedter in Richtung des bei der Verhandlung anwesenden Lansky stichelte ("Deine Klage war ein Rohrkrepierer"), legte die Gegenseite umgehend Rechtsmittel ein. Der Freispruch ist damit nicht rechtskräftig. Beim Verlassen des Gerichtssaals bedachten sich Ainedter und Lansky mit wechselseitigen Zurufen, die nicht unbedingt als Freundlichkeiten einzustufen waren.

(APA)

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