Namensgebung: "Rainer Zufall" verboten, "Girlie" erlaubt

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In Österreich darf bei der Namensgebung das Wohl des Kindes nicht gefährdet werden. "Rotkäppchen", "Fanta" oder "Sony" sind deshalb verboten. Deutsche Standesämter haben nichts gegen "Windsbraut" oder "Emilie-Extra".

"Hallo, mein Name ist Rainer Zufall." - "Guten Tag, ich heiße Claire Grube." Namen, die wie ein schlechter Scherz klingen, werden von Eltern immer wieder an Standesämter herangetragen, sind der rechtlichen Fachzeitschrift "Zak" zufolge allerdings verboten.

Kreative Einfälle a la "Godzilla", "Rotkäppchen", "Fanta" oder "Sony" müssen sich Mama und Papa ebenfalls abschminken. Laut österreichischem Recht sind Bezeichnungen, die das Kindswohl gefährden oder Sohn bzw. Tochter lächerlich machen tabu.

"Verleihnix" wurde in Deutschland abgelehnt

In anderen Ländern hätten Eltern, so der Rechtsexperte Raphael Thunhart, mit dem einen oder anderen Vorschlag ganz gute Chancen. Namen wie "Windsbraut", "Pumuckel" oder "Emilie-Extra" seien in Deutschland beispielsweise schon genehmigt worden, erklärt er. Grenzen zieht die Bundesrepublik offenbar, wenn es um Technik oder Comics geht: Das Name des Navigationsgerät "Tom Tom" oder die Bezeichnung "Verleihnix" in Anlehnung an "Asterix und Obelix" seien abgelehnt worden.

Dass auch Stars wie Schauspielerin Gwyneth Paltrow oder Sänger Franz Zappa ihre Sprösslinge in anderen Ländern "Apple", "Diva" oder "Moon Unit" taufen dürfen, liegt laut Thunhart an dem dort geltenden liberalerem Namensrecht. In Brasilien könne man bei Kindernamen auch frei zwischen "Jesusbart" und "Polizei" wählen.

Österreich ist konservativer

Die österreichische Regelung ist konservativer und orientiert sich am Wohl der Kinder. Beleidigungen wie "Schlendrian" oder "Töricht" wird kein heimischer Standesbeamter als Name durchgehen lassen. Auch "Satan", "Judas" oder "Kain" sind wegen der negativen Besetzung keine eintragsfähigen Bezeichnungen. Das gleiche gilt für mythologische Figuren wie "Medusa" oder "Cerberus".

Weitere Beschränkungen betreffen Namen von Produkten und Pflanzen wie "Pepsi" und "Oleander", auch Koserufe wie "Biene" oder "Mimi" dürfen nicht getauft werden. Keine gültigen Vornamen sind darüber hinaus Titel wie "Graf", "Doktor" oder "Magister". Strenge Regeln gibt es in Österreich selbst beim Geschlecht, dieses sollte aus dem ersten Vornamen erkennbar sein.


"Homobono"

Nichts spricht übrigens gegen Fantasiekreationen, wenn diese klanglich einem Vornamen ähneln und sofort als solche verstanden werden. Ein Beispiel ist hier der Name "Jama" - eine Mischung aus Jakob und Maria.

Erlaubt sind laut Thunhart auch Namen wie "Akiko" aus Japan, die in Österreich zwar unbekannt, in ausländischen Kulturkreisen aber gebräuchlich sind. Über für österreichische Ohren merkwürdig klingende Namen wie "Girlie" (kleines Mädchen) oder "Homobono" (guter Mensch) von den Philippinen, darf man sich daher nicht wundern.

(APA)

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