Suizid in Haft muss nun auch Staatsanwälten gemeldet werden

In Reaktion auf Fall Alijew regelt das Justizministerium die Meldepflicht von Suiziden bzw. Suizidversuchen bei Häftlingen neu.

In einer Reaktion auf den Fall Alijew hat das Justizministerium die Meldepflicht im Fall von Suiziden und Suizidversuchen in Haftanstalten neu geregelt. Künftig muss in allen Fällen die Staatsanwaltschaft unverzüglich verständigt werden, wenn sich ein Häftling das Leben nehmen will, genommen hat oder es den Anschein erweckt.

Ein entsprechender Erlass von Justizminister Wolfgang Brandstetter (ÖVP) ging bereits vor drei bis vier Wochen an alle Justizanstalten, sagte Peter Prechtl, Leiter der Vollzugsdirektion, am Freitag. Bisher sei es von Anstalt zu Anstalt unterschiedlich geregelt gewesen, wer bei Suiziden und Suizidversuchen verständigt wird. Die Neuregelung soll künftig einen rascheren Ablauf einer eventuellen Untersuchung ermöglichen.

Prechtl war zuvor Leiter der Justizanstalt Josefstadt, in der der kasachische Ex-Botschafter Rachat Alijew im Februar tot aufgefunden wurde. Der Fall des in seiner Heimat in Ungnade gefallenen Oligarchen, der in Wien unter Mordverdacht in U-Haft saß, sorgte international für Aufsehen. Im Gefängnis in der Josefstadt sei bisher nur die Polizei verständigt worden, nicht aber die Staatsanwälte, die etwa eine Obduktion anordnen können, sagte der hochrangige Justizbeamte.

Der Fall Alijew könnte auch weitere Konsequenzen für den Strafvollzug haben. Dies hänge von den weiteren Ergebnissen der laufenden Untersuchung zum Ableben des prominenten U-Häftlings ab, teilte Justizminister Brandstetter zuletzt in einer Antwort auf eine parlamentarische Anfrage der Grünen mit.

(APA)

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