Wie Dealer den öffentlichen Raum eroberten

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Die brutale Konkurrenz zwischen Straßenverkäufern führt oft zu Gewalt. Bis zu drei Viertel des Zuwachses ist auf Zuwanderer zurückzuführen. Ein neues Gesetz, das am 1. Juni in Kraft tritt, könnte Dealer in die (privaten) Stiegenhäuser treiben.

Wien. Die Meldungen haben sich zuletzt zu einer unschönen Routine entwickelt: Fast im Tagesrhythmus berichten die Polizeibehörden der österreichischen Städte – insbesondere, aber nicht ausschließlich in Wien – von Massenschlägereien und Messerkämpfen im öffentlichen Raum. Wer die U-Bahn U6 oder den Praterstern nutzt, kann dabei den Ursprung des Problems leicht selbst ausmachen: Äußerlich als Fremde zu identifizierende Straßendealer, die sich buchstäblich um die Kundschaft schlagen. In den Parks von Linz und Graz zeigt sich ein ähnliches Bild. Wie konnte es so weit kommen?

Missglücktes Gesetz

Das Ausufern des ungenierten Dealens mit Drogen wie Cannabis, Kokain, Ecstasy etc. konnte sich insofern rasant entwickeln, als die Dealer rasch erkannten, wie wenig Möglichkeiten die Polizei plötzlich hatte. Das war nicht immer so. Seit Jahresbeginn gilt eine deutliche Entschärfung jener allgemeinen Regel, die für die gewerbsmäßige Begehung von Straftaten gemacht wurde. Insofern taten sich Drogenfahnder ab Anfang 2016 schwer, ein gewerbsmäßiges Vorgehen der Dealer zu beweisen. Dies hatte zur Folge, dass die Polizei es kaum mehr schaffte, U-Haft zu erwirken. Fazit: Viele Festgenommene mussten Stunden später von den Beamten zähneknirschend wieder laufen gelassen werden. Erst ein neuer, ab dem 1. Juni geltender Tatbestand im Suchtmittelgesetz („Drogenhandel im öffentlichen Raum“) liefert den Behörden wieder die Möglichkeiten, die sie sich dringend gewünscht haben.

Dabei fand das Vorbeben zur heutigen Lage bereits 2015 statt. 32.316 geklärte Drogendelikte markierten einen bundesweiten Anstieg von 17 Prozent im Vergleich zu 2014. Ein Anstieg, der zu drei Viertel auf ausländische Tatverdächtige zurückzuführen war. Im ersten Quartal 2016 setzte sich die Entwicklung in Wien fort. Von Jänner bis April kamen 3447 Fälle von Drogen-Kleinhandel zur Anzeige. Im Vergleichszeitraum des Vorjahres waren es 3133. Das ist ein Anstieg von zehn Prozent, spiegelt jedoch nur einen kleinen Teil des Ausmaßes des Problems in der öffentlichen Wahrnehmung wider.

Dieses wird vielmehr vom Auftreten der beteiligten Personengruppen geprägt. Und wie diese von der sich belästigt und unsicher fühlenden Wohnbevölkerung wahrgenommen werden. Denn auch ganz aktuell gilt: Nach Analysen des Bundeskriminalamts geht der jetzt diskutierte Zuwachs zu einem Anteil von gut zwei Drittel auf das Konto von Ausländern.

Mehr Dealer als Konsumenten

Fast alle sind Männer, die meisten von ihnen zusätzlich jung und mit wenig Perspektiven versehen. Drogen zu verkaufen bedeutet für sie Broterwerb. Mit der Migrationswelle des Vorjahres wurde diese Problemgruppe derart groß, dass sich ein enormer Konkurrenzdruck aufgebaut hat. Wiens Polizeipräsident, Gerhard Pürstl, formulierte es zuletzt in einem Gespräch mit der „Presse“ so: „Es gibt inzwischen eine größere Dealer- als Konsumentenszene. Es ist der Kampf um die Kunden, der uns nun die Probleme macht.“

Das zeigt sich einerseits in regelmäßigen Gewaltausbrüchen gegenüber konkurrierenden Dealern, hat in Einzelfällen aber auch schon zu Attacken gegenüber Passanten geführt, die sich geweigert haben, Drogen zu kaufen. Gewalt gegenüber der Polizei gilt – so die Aussage von Beamten – insbesondere unter nordafrikanischen Tätern überhaupt nur als Kavaliersdelikt. Mehr als die Hälfte des Markts machen Cannabis-Produkte aller Art aus. Auf den Plätzen folgen synthetische Drogen, Kokain und – an letzter Position – Heroin.

Die Konsumenten sind unter dem Sicherheitsaspekt – zumindest derzeit – das geringste Problem. Viele von ihnen befinden sich in Therapie oder sind der Suchthilfe zumindest bekannt. Ein gar nicht so kleiner Anteil reist auch aus umliegenden Bundesländern an.

Vom Gehsteig ins Stiegenhaus?

Bleibt also die Frage, wie es mit den Straßenhändlern weitergeht. Gleich vorweg: Ein einfach anzuwendendes Heilmittel ist der neue Drogenparagraf (§ 27 Abs. 2a Suchtmittelgesetz, SMG) keineswegs. Schon jetzt gibt es harte Kontroversen innerhalb der Richterschaft und innerhalb der Staatsanwaltschaften. Denn: Was ist denn nun wirklich öffentlicher Raum? Zwar zählt das Gesetz fünf Möglichkeiten auf (Beispiele: öffentliche Verkehrsmittel, öffentliche Gebäude), doch spricht es auch von „sonst allgemein zugänglichen Orten“. – „Ist zum Beispiel ein Gemeindebau so ein öffentlicher Ort? Oder ein Lokal?“, fragt eine Strafrichterin, die namentlich nicht genannt werden will.

Und was ist mit Stiegenhäusern und offenen Hauseinfahrten? Sind diese wirklich von der Novelle erfasst – dann nämlich, wenn das Verhalten der Dealer „durch unmittelbare Wahrnehmung geeignet ist, berechtigtes Ärgernis zu erregen“ (Gesetzestext)? Oder muss auch hier das Element Öffentlichkeit dazukommen? Unter dem Strich heißt es: Warten auf die Judikatur. Jedenfalls aber muss befürchtet werden, dass der Drogenhandel zwar aus dem Blickfeld der Öffentlichkeit verschwindet – aber im „Untergrund“ weitergeht.

''Presse''-Serie: Sicherheit

Im Rahmen der Serie "Wie sicher ist Österreich?" untersucht die "Presse" die aktuelle Entwicklung der Kriminalität in Österreich, besonders bei Drogen-, Einbruchs- und Gewaltdelikten im öffentlichen Raum.Teil 1: Drogen

diepresse.com/sicherheit

("Die Presse", Print-Ausgabe, 01.06.2016)

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