Ein Gutachter prüft, ob Alen R. verhandlungsfähig ist. Ist dies nicht der Fall, könnte der Prozess ohne ihn stattfinden.
Knapp zwei Wochen vor Prozessbeginn gegen Alen R. wegen der Amokfahrt mit drei Toten und über hundert Verletzten in Graz soll ein Gutachten klären, ob dieser überhaupt verhandlungsfähig ist. Sei dies nicht der Fall, könnte gegen ihn in Abwesenheit verhandelt werden, bestätigt der Präsident des Grazer Straflandesgerichts, Gerd Obetzhofer, einen Bericht der "Kleinen Zeitung".
Obetzhofer sagt, dass der vorsitzende Richter einen Psychiater beauftragt habe zu prüfen, ob Alen R. verhandlungsfähig sei. "Interessanterweise hat ein Arzt der Justizanstalt Göllersdorf geäußert, dass er Zweifel habe, ob Alen R. verhandlungsfähig ist", so Obetzhofer.
Sollte der 27-Jährige laut Gutachten nicht verhandlungsfähig sein, gibt es laut Strafprozessordnung die Möglichkeit, in dessen Abwesenheit zu verhandeln. Obetzhofer rechnet mit einem Ergebnis Ende dieser oder Anfang nächster Woche. Man habe zur Eile gedrängt, schließlich beginne der Prozess am 20. September.
Sachverständiger untersuchte R. schon einmal
Die Verteidigerin des in der niederösterreichischen Justizanstalt Göllerdorf befindlichen Alen R. zeigte sich laut der Zeitung überrascht. Sie stelle mit großer Verwunderung fest, dass das Gericht der Auffassung sei, dass ihr Mandant offenbar nicht so gesund sei, wie es bisher einige Sachverständige festgestellt hätten. Brisant sei bei dem Sachverständigen-Auftrag, dass ausgerechnet jener Gutachter bestellt worden sei, der bereits zuvor ihren Mandanten für zurechnungsfähig erklärt habe.
(APA)