Zwei Psychiater meinen, dass der Amokfahrer von Graz beim bevorstehenden Geschworenenprozess sehr wohl anwesend sein kann.
Graz. Bleibt Alen R., dem Amokfahrer von Graz, ein Auftritt im Gerichtssaal erspart? Diese Frage beschäftigte die Prozessöffentlichkeit vorige Woche, nachdem Überlegungen über eine mögliche Verhandlungsunfähigkeit des 27-Jährigen die Runde gemacht hatten. Nun liegt die Antwort vor: Alen R. muss zu seinem Prozess kommen. Zwei mit dem Fall betraute Psychiater meinen, dass er durchaus in der Lage sei, der Verhandlung zu folgen.
Im Fall von Alen R. wäre das Verhandeln in dessen Abwesenheit möglich gewesen, da die Staatsanwaltschaft – wiederum gestützt auf ein psychiatrisches Gutachten – gar keine Bestrafung, sondern eine Einweisung in eine psychiatrische Anstalt fordert. Ein Umstand, der schon im Vorfeld für heftige Diskussionen sorgt, hat doch die Amokfahrt drei Todesopfer und mehr als hundert zum Teil schwerst Verletzte gefordert – weshalb in der Öffentlichkeit eine Mordanklage erwartet worden war.
Jedenfalls hat nun das zuständige Grazer Gericht von Psychiater Manfred Walzl abklären lassen, ob der 27-Jährige verhandlungsfähig sei. Walzl hatte Alen R. bereits vor längerer Zeit untersucht und übrigens auch für zurechnungsfähig erklärt. Sein Kollege Peter Hofmann hatte hingegen befunden, dass der Mann nicht zurechnungsfähig sei. Dem schloss sich später ein Obergutachter aus Deutschland an.
In Sachen Verhandlungsfähigkeit schloss sich Hofmann seinem Kollegen Walzl an. Auch er sieht keinen Grund, R. die Verhandlungsfähigkeit abzusprechen. Der Prozess startet am 20. September. (m. s./APA)
("Die Presse", Print-Ausgabe, 13.09.2016)