Erneut kein Schadenersatz für Tierschützer Balluch

Archivbild: Martin Balluch bei einer VGT-Veranstaltung im November
Archivbild: Martin Balluch bei einer VGT-Veranstaltung im NovemberAPA/HANS PUNZ
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Trotz erwiesener Unschuld im Tierschützer-Prozess muss der Obmann des "Vereins gegen Tierfabriken" seine Verteidigungskosten zahlen. Er will Rekurs gegen das nunmehrige Urteil einbringen.

Kein Schadenersatz in der Höhe von 600.000 Euro für Martin Balluch, Obmann des Vereins gegen Tierfabriken (VGT): Nach der Verhandlung über die Folgen des "Tierschützer-Prozesses" im Wiener Justizpalast, die vergangenen November stattgefunden hat, ist nun das schriftliche Urteil bezüglich seiner Klage gegen die Republik ergangen, schrieb Balluch am Mittwoch in einer Aussendung.

Er müsse trotz erwiesener Unschuld nicht nur für die damaligen Verteidigungskosten aufkommen, sondern jetzt noch zusätzlich 41.600 Euro bezahlen, "weil ich die Frechheit besitze, diese Verteidigungskosten zurück zu verlangen", so der einstige Hauptangeklagte im Wiener Neustädter Prozess. Er kündigte an, noch diese Woche Rekurs gegen das Urteil einzubringen. "Nächste Station: Wiener Oberlandesgericht", schrieb Balluch auf seiner Homepage, wo er auch Teile des 185 Seiten langen Urteils veröffentlicht hat.

Jahrelanges juristisches Vorspiel

Dem neuerlichen Prozess ging ein jahrelanges juristisches Vorspiel voraus. Die ursprüngliche Klage von Balluch, der in dem Verfahren in Wiener Neustadt freigesprochen worden war, auf Schadenersatz von 580.716,17 Euro wurde wegen Verjährung abgewiesen. Dagegen hatte der Tierschützer erfolgreich Rechtsmittel eingelegt.

2006 waren Ermittlungen in der Causa aufgenommen worden, im Mai 2008 kamen zehn Tierschutzaktivisten vorübergehend in U-Haft. Im März 2010 begann die Verhandlung, die für die 13 Angeklagten im Mai 2011 mit Freisprüchen vom Vorwurf der Beteiligung an einer kriminellen Organisation nach Paragraf 278 StGB endete. 2013 hob das Oberlandesgericht (OLG) fünf Freisprüche in Bezug auf Nötigung, Sachbeschädigung, Tierquälerei und Widerstand gegen die Staatsgewalt auf, im zweiten Rechtsgang wurden die fünf Beschuldigten dann in Einzelverfahren im Vorjahr auch von diesen Vorwürfen rechtskräftig freigesprochen. Balluch entstand in der Zeit nach eigenen Angaben ein Schaden von rund 600.000 Euro.

Besonders optimistisch zeigte sich der Rechtsanwalt von Balluch, Stefan Traxler, schon nach der kurzen Verhandlung im November nicht: "Es wurden überhaupt keine Zeugen zugelassen. Ich gehe davon aus, dass wir das verlieren werden", sagte der Jurist damals gegenüber der Austria Presseagentur.

>> Veröffentlichung auf www.martinballuch.com

(APA)

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