Niederösterreich

84-Jährige zum Arbeitseinsatz aufgefordert

Hintergrund ist mögliches Heranziehen von Beziehern von Mindestsicherung für gemeinnützige Hilfstätigkeiten. Bürgermeister spricht von „bedauerlichem Fehler“.

Nach der Änderung des niederösterreichischen Mindestsicherungsgesetzes kritisiert die Arbeiterkammer in Niederösterreich nun Schreiben, in denen Pensionisten und Kranke zu gemeinnütziger Arbeit aufgefordert werden. Auch eine 84-Jährige aus Horn habe von der Stadtgemeinde ein solches Schreiben erhalten, berichtete der "Kurier" am Donnerstag. Bürgermeister Jürgen Maier (ÖVP) sprach von einem "bedauerlichen Fehler".

Seit 1. Jänner 2017 gelten in Niederösterreich neue Regelungen für die Bedarfsorientierte Mindestsicherung. Bezieher können seitdem zu befristeten zumutbaren gemeinnützigen Hilfstätigkeiten herangezogen werden, sofern nicht zeitgleich das Arbeitsmarktservice (AMS) Maßnahmen anordnet.

„Werden uns in Verbindung setzen“

"In unserer Gemeinde besteht ein Bedarf an der Erbringung gemeinnütziger Hilfstätigkeiten", teilte die Stadtgemeinde der laut Arbeiterkammer auf eine Heimhilfe angewiesenen 84-jährigen "Aufstockerin" in dem Schreiben mit. "Sobald wir eine konkrete Tätigkeit für Sie haben, werden wir uns mit Ihnen in Verbindung setzen", hieß es weiter in dem vom Bürgermeister unterzeichneten Brief. In einem beigelegten Merkblatt wurde über Gesetzesänderungen sowie Sanktionen informiert, sollten zumutbare angebotene Arbeiten abgelehnt werden.

Laut Arbeiterkammer haben auch in anderen Gemeinden Pensionisten mit geringer Rente und chronisch Kranke derartige Aufforderungen erhalten. "Das ist sofort abzustellen. Dieser Systemfehler ist umgehend zu korrigieren", forderte AK Niederösterreich-Präsident Markus Wieser.

"Es ist leider ein Fehler in der Verwaltung passiert. Es tut mir leid", meinte der Horner Bürgermeister. Die Stadtgemeinde habe das Schreiben an alle Mindestsicherungsbezieher verschickt, dass es auch an zwei Pensionisten gegangen sei, "war ein Versehen", sagte Maier. Die Sache sei mit den Betroffenen geklärt worden, sie werden nicht zu gemeinnütziger Arbeit herangezogen.

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