Norweger bleibt nach tödlichem Autounfall in Salzburg in U-Haft

Der 42-jährige soll einen Crash, bei dem ein Einheimischer getötet wurde, absichtlich verursacht haben. Auch die Familie des Norwegers wurde teils lebensgefährlich verletzt.

Nach einem Verkehrsunfall mit einem Toten und vier Schwerverletzten Mitte Februar in Leogang (Pinzgau) bleibt der 42-jährige Unfalllenker für einen weiteren Monat in Untersuchungshaft. Das hat Medienberichten zufolge am Donnerstag die Haftprüfung am Landesgericht Salzburg ergeben. Der Norweger soll den Unfall absichtlich verursacht haben, die Staatsanwaltschaft ermittelt wegen Mordverdachts.

Der Mann war am Abend des 20. Februars mit seinem BMW X5 und seiner Familie im Auto auf der Hochkönig-Bundesstraße (B164) im Leoganger Ortsteil Hirnreit unterwegs. Bei einem Fahrbahnteiler stieß der Lenker auf der Gegenfahrbahn frontal gegen den Wagen eines Einheimischen. Der Fahrer des anderen Pkw, ein 24-jähriger Pinzgauer, starb noch an der Unfallstelle. Laut dem Gutachten eines Verkehrssachverständigen war der Norweger statt der erlaubten 80 km/h mit 140 bis 150 km/h unterwegs.

Keine Hinweise auf Bremsung

Wie der Sachverständige feststellte, hätte der 42-Jährige vor dem Fahrbahnteiler noch rechtzeitig über die Sperrlinie auf die rechte Fahrbahn zurückfahren können, aber keine Reaktion gezeigt. Es gebe keine Hinweise darauf, dass der Mann vor dem Crash bremste oder versuchte, dem entgegenkommenden Wagen auszuweichen. Der Norweger und seine siebenjährige Tochter wurden bei dem Unfall schwer, seine Frau und der achtjährige Sohn lebensgefährlich verletzt.

Ein Gutachten, ob der Norweger zum Unfallzeitpunkt unter Alkohol-, Drogen- oder Medikamenteneinfluss stand, ist noch nicht fertig. Die Staatsanwaltschaft hat zudem ein neuro-psychiatrisches Gutachten in Auftrag geben, um die Zurechnungsfähigkeit des Mannes zu prüfen. Der 42-Jährige soll bereits vor dem Unfall andere Autos riskant überholt und gefährdet haben. Der Staatsanwaltschaft zufolge habe es der Mann "ernstlich für möglich" gehalten, dass er durch sein gefährliches Verhalten jemanden töten kann.

(APA)

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