Urteil bestätigt: "Hakenkreuz-Opfer" inszenierte Überfall

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Ein 53-jähriger Niederösterreich hat sich wohl selbst ein Hakenkreuz in die Brust geritzt. Das Oberlandesgericht bestätigt den Spruch des Erstgerichts und die bedingte Haftstrafe.

Das Oberlandesgericht hat am Montag in Wien das Ersturteil gegen einen Niederösterreicher bestätigt, der einen Überfall auf sich fingiert und sich dabei auch ein Hakenkreuz in die Brust geritzt hatte. Für den 53-Jährigen bleibt es damit bei 18 Monaten, die ebenso bedingt nachgesehen werden wie die 20 Monate für seine Ehefrau (65) wegen Verleumdung.

Die beiden hatten Nichtigkeit und Berufung angemeldet und blieben bei der Darstellung, dass der Mann bei einem vorgetäuschten Verkehrsunfall angehalten, niedergeschlagen und schwer misshandelt worden sei. Diese Angaben hatten sich nach umfangreichen Ermittlungen der Polizei als falsch herausgestellt, weshalb sich das Ehepaar im September des Vorjahres in Wiener Neustadt vor Gericht zu verantworten hatte.

Das OLG bestätigte nun die Schlüssigkeit der Indizienkette. "Das Verfahren zeigt einen völlig sinnlosen Nachbarschaftsstreit und wozu Menschen fähig sind, wenn sich Hass entwickelt", so der vorsitzende Richter in seiner Urteilsbegründung.

(APA)

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