Eine erste Bilanz über das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz, das die Befugnisse der Verfassungsschützer erweitert: Wegen Terrorgefahr wurden sechs Personen unter Beobachtung genommen.
Das neue Polizeiliche Staatsschutzgesetz hat eine gefährliche Lücke bei der Abwehr von Terrorbedrohungen für Österreich geschlossen. Das betont Manfred Burgstaller, Rechtsschutzbeauftragter beim Innenministerium, im Gespräch mit der „Presse“. Erstmals zieht Burgstaller darin Bilanz über die ersten sechs Monate der Geltung des Gesetzes, das Mitte 2016 in Kraft getreten ist.
Wie die teils (in erster Instanz) abgeschlossenen, teils noch laufenden Terroristenprozesse in Graz zeigen, kann auch Österreich Schauplatz terroristischer Aktivitäten sein. Diese Prozesse gehen zu einem Gutteil auf Erkenntnisse zurück, die Sicherheitsbehörden bei der verdeckten Beobachtung gefährlicher Gruppierungen gewonnen haben. Mit dem Polizeilichen Staatsschutzgesetz, das Mitte vorigen Jahres in Kraft getreten ist, können die Verfassungsschützer aber auch potenzielle Einzeltäter wegen Terrorgefahr unter Beobachtung nehmen: Im zweiten Halbjahr 2016 waren es sechs Personen, die als mögliche Terroristen aufgefallen sind. „Das Gesetz hat einen dringenden praktischen Bedarf erfüllt“, sagt Burgstaller.