Rita Nitsch wegen Steuerhinterziehung verurteilt

Prozess im Landesgericht Korneuburg gegen Rita Nitsch, die Ehefrau von Künstler Hermann Nitsch (im Bild rechts hinten).
Prozess im Landesgericht Korneuburg gegen Rita Nitsch, die Ehefrau von Künstler Hermann Nitsch (im Bild rechts hinten).APA/Herbert Pfarrhofer
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Die Ehefrau des Künstlers Hermann Nitsch gab zu, Abgaben hinterzogen zu haben. Und bekam dafür 290.000 Euro Geldstrafe.

Am Freitag fand im Landesgericht Korneuburg ein Steuerhinterziehungsprozess mit prominenter Beteiligung statt: Rita Nitsch, die Frau des durch seine Schüttbilder bekannt gewordenen Künstlers Hermann Nitsch, musste sich als Angeklagte verantworten. Dabei bekannte sie sich der Abgabenhinterziehung schuldig.

Sie hatte laut Anklage durch Schwarzverkäufe von Kunstwerken 190.000 Euro Umsatzsteuer und 770.000 Euro Einkommenssteuer nicht abgeführt und erhielt deshalb eine Geldstrafe von 290.000 Euro. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Das Ganze war 2013 aufgeflogen und zwar durch eine Anzeige des
mittlerweile verstorbenen Privatdetektivs, den Rita Nitsch zur Aufklärung eines Einbruchsdiebstahls im Weinviertler Schloss Prinzendorf eingeschaltet hatte. Im folgenden Ermittlungsverfahren hatte Rita Nitsch erklärt, ohne Wissen ihres Mannes gehandelt zu haben. Hermann Nitsch - nun bei der unter großem Medieninteresse ablaufenden Verhandlung anwesend - habe sich nur seiner künstlerischen Tätigkeit gewidmet. Auch sämtliche Steuernachforderungen wurden bereits bezahlt, führte Staatsanwalt Ronald Schaffer aus.

Tresor bei Einbruch aufgeschnitten

Bei dem Einbruch damals war der Tresor aufgeschnitten worden.
Der Polizei habe die Beschuldigte den Diebstahl von
400.000 Euro Bargeld und Schmuck im Wert von 100.000 Euro angeben,
so Schaffer. Dem parallel zu den Ermittlungen beauftragten Detektiv
habe sie jedoch die dreifache Summe genannt. Als Tatzeitraum der
Abgabenhinterziehung nannte der Staatsanwalt 2006 bis 2010.

Die Einvernahme der 60-Jährigen dauerte keine Viertelstunde. Sie
habe sich um die finanziellen Belange gekümmert, wirtschaftliche
Ausbildung habe sie nicht, gab die Frau an. Bilder habe sie nur bis
2010 verkauft, dann nicht mehr, weil ihr alles zuviel geworden sei.

Im Beweisverfahren wurde auf Zeugen verzichtet. Nach kurzer
Beratung fällte der Schöffensenat unter Vorsitz von Richterin Lydia
Rada das Urteil, das im Fall der Nichteinbringung der Summe auf neun
Monate Freiheitsstrafe lautete. Mildernd gewertet wurden die
geständige Verantwortung und Kooperation der Angeklagten im
Ermittlungsverfahren sowie die Begleichung der Steuerschuld. Die
Beschuldigte nahm das Urteil an. Es ist aber nicht rechtskräftig,
weil der Staatsanwalt und der Vertreter der Finanzbehörde keine
Erklärung abgaben.

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