Sexattacke auf zweifache Mutter: Haft als "Signal an Asylwerber"

Themenbild: Straflandesgericht Wien
Themenbild: Straflandesgericht Wien(c) APA/HELMUT FOHRINGER
  • Drucken

Ein Afghanistan-Flüchtling bekam wegen versuchter Vergewaltigung drei Jahre Haft. Das Gericht wollte "ein Signal" setzen.

Wien. Selbst die Verteidigung räumt ein: „Dieses Delikt ist nach außen hin sehr unschön.“ Von versuchter Vergewaltigung könne aber keine Rede sein. Opfer und Täter seien ja noch bekleidet gewesen. Dieser Umstand wirke sich keineswegs auf den Anklagepunkt „versuchte Vergewaltigung“ aus, erklärt Richter Norbert Gerstberger am Dienstag im Straflandesgericht Wien. Im Gegenteil: Selbst zu einer vollendeten Vergewaltigung habe nicht mehr viel gefehlt. Ein Versuch sei es jedenfalls gewesen.

Entsprechend dieser rechtlichen Erläuterung fällt der Richter einen Schuldspruch und verurteilt den Angeklagten zu drei Jahren Haft. Bei dem Mann handelt es sich um einen jungen Afghanen, der 2015 mit dem großem Flüchtlingsstrom aus der afghanischen Metropole Kabul nach Österreich geflohen ist. Seine Eltern seien zuvor bei einem Selbstmordanschlag ums Leben gekommen, erklärt der Angeklagte, A.

Er will erst 17 Jahre alt sein. Laut einer Auskunft des Bundesasylamtes sei A. aber bereits 25. Da dies aber mangels Personaldokumenten nicht nachgewiesen werden kann, nimmt das Gericht nun zugunsten des Angeklagten ein Alter von 17 Jahren an, wodurch er unter das wesentlich mildere Jugendstrafrecht fällt.

Was ist geschehen? A. ist am 7. Februar dieses Jahres auf der Donauinsel über eine 31-jährige Frau hergefallen, die spazieren gewesen ist – im Kinderwagen sind ihre beiden Kinder, zweieinhalb Jahre und 14 Monate alt, gesessen.

„Ich habe versucht, die Frau zu küssen“, gibt A. nun an. Dass dies gegen den Willen der Frau geschehen hätte sollen, gibt A. zu. Der Richter: „Wollten Sie Sex?“ Eigenwillige Antwort: „Nicht zu hundert Prozent.“ Jedenfalls setzte sich die Frau zur Wehr, kam dabei schwer zu Sturz. Der Angeklagte lag schließlich auf ihr und versuchte sie, so eben die Anklage, zu vergewaltigen. Währendessen stand der Kinderwagen – freilich ohne eingelegte Bremse – am Donauufer. Die Gefahr, dass der Wagen über die Uferböschung fährt und die Kinder ins Wasser stürzen, war laut Anklage gegeben.

„Die Steinzeit ist schon vorbei“

Angesichts des Verhaltens des Angeklagten sagt der Richter: „Die Steinzeit ist schon vorbei.“ Und er erinnert auch daran, dass dem Mann für dieses Vorgehen in Afghanistan wohl die Todesstrafe drohen würde.

In seiner Urteilsbegründung erklärt Richter Gerstberger (er hat den Vorsitz eines vierköpfigen Schöffensenats inne): „Eine Frau wurde dort angefallen, wo man das Recht hat, spazieren zu gehen.“ Die Tat habe sich am helllichten Tag ereignet. Bei einem Jugend-Strafrahmen von null bis fünf Jahre Haft seien drei Jahre tatangemessen, zumal A. ohnedies bereits nach Verbüßung der Hälfte der Strafe einen Antrag auf vorzeitig bedingte Entlassung stellen könne.

Opfer leidet an Trauma

Der Schuldspruch wegen versuchter Vergewaltigung und Gefährdung der körperlichen Sicherheit der beiden Kinder sei als Zeichen an straffällige Asylwerber zu sehen: „Es bedarf eines Signals an Asylwerber, dass sie nicht einfach Frauen auf der Straße anfallen können.“

Das Opfer leidet seit der Attacke an einer posttraumatischen Belastungsstörung. Der Frau wurden vom Gericht 500 Euro als Ersatz für erlittene Qualen zugesprochen. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

AUF EINEN BLICK

Verurteilt. Ein afghanischer Flüchtling, der eine 31-Jährige auf der Donauinsel sexuell attackiert hatte, wurde – nicht rechtskräftig – zu drei Jahren Gefängnis verurteilt. Das Gericht nahm im Zweifel für den Angeklagten an, dass er – er hat keine eigenen Personaldokumente – erst 17 Jahre alt sei, damit fällt er unter das Jugendstrafrecht. Die Verurteilung sei laut Richter ein Signal an straffällige Asylwerber.

("Die Presse", Print-Ausgabe, 17.05.2017)

Lesen Sie mehr zu diesen Themen:

Mehr erfahren

Österreich

Sex-Attacke auf Donauinsel: Drei Jahre Haft für 17-jährigen Afghanen

Der Flüchtling fiel über junge Mutter her und versuchte diese zu vergewaltigen. Die Strafe soll auch ein "Signal für Asylwerber" sein.

Dieser Browser wird nicht mehr unterstützt
Bitte wechseln Sie zu einem unterstützten Browser wie Chrome, Firefox, Safari oder Edge.