"Burkaverbot": Wo Vollverschleierung in Europa untersagt ist

Archivbild: Eine Frau mit Nikab in Belgien
Archivbild: Eine Frau mit Nikab in BelgienREUTERS
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In Österreich gilt das Verhüllungsverbot ab Sonntag. Frankreich führte ein Verbot von Burka und Co. bereits 2011 als erstes europäisches Land ein. Weitere sollten folgen.

Ab Sonntag, dem 1. Oktober 2017, gilt in Österreich ein Verhüllungsverbot. Wer dann mit Burka oder Nikab, aber auch mit Staubschutzmaske oder Sturmhaube, auf die Straße geht, riskiert bis zu 150 Euro Geldstrafe. Gesichtszüge müssen vom Kinn bis zum Haaransatz in der Öffentlichkeit erkennbar sein, so schreibt es das neue von SPÖ und ÖVP beschlossene Anti-Gesichtsverhüllungsgesetz vor.

Österreich ist damit nicht allein, in mehreren Ländern Europas gibt es bereits ähnliche Verbote:

  • Frankreich war das erste europäische Land, das im April 2011 das Tragen von Vollschleiern in der Öffentlichkeit untersagt hat. In einem europaweit maßgeblichen Urteil billigte der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte (EGMR) das Verbot 2014 und wies die Beschwerde einer französischen Muslimin zurück.
  • In Belgien gilt ein Verbot seit Juli 2011. Wer dort sein Gesicht im öffentlichen Leben so verhüllt, dass er nicht mehr zu identifizieren ist, muss mit einer Geldstrafe oder im Extremfall mit mehreren Tagen Haft rechnen. Das Verfassungsgericht wies wenige Monate später eine Klage zweier Frauen zurück, die das Verbot kippen wollten.
  • In den Niederlanden sind Ganzkörperschleier (Burkas) und Gesichtsschleier (Nikabs) in öffentlichen Gebäuden verboten. Das 2016 mit großer Mehrheit im Parlament beschlossene Verbot gilt für staatliche Gebäude, im öffentlichen Nahverkehr, in Schulen und in Krankenhäusern. Bei einem Verstoß droht eine Geldstrafe von bis zu 400 Euro. In den Niederlanden gibt es nach Schätzungen der Regierung rund 100 muslimische Frauen, die eine Burka oder einen Nikab tragen.
  • Auch in Bulgarien ist das öffentliche Verhüllen seit 2016 verboten. Das Parlament begründete es mit der Verteidigung der nationalen Sicherheit in Zeiten drohender Terrorgefahr. Ausnahmen gibt es für Gebetshäuser, im Beruf oder beim Sport. Bei einem Verstoß drohen Geldstrafen von umgerechnet bis zu 750 Euro.
  • Seit Juli 2016 ist ein Verschleierungsverbot im Schweizer  Ferienkanton Tessin in Kraft. Bei einem kantonalen Referendum hatte 2013 eine Mehrheit dort dafür gestimmt. Im September 2016 stimmte das Parlament in Bern knapp dem Antrag der nationalkonservativen Schweizerischen Volkspartei (SVP) zu, ein landesweites Burkaverbot gesetzlich zu verankern. Der Ständerat - die kleine Parlamentskammer mit den Vertretern der 26 Schweizer Kantone - ist aber dagegen. 2018 oder 2019 könnte ein generelles Verbot dennoch kommen, die SVP-nahe Initiative "Ja zum Verhüllungsverbot" hatte Mitte September 2017 genug Unterschriften für eine Volksabstimmung beisammen.
  • In Spanien gilt zwar kein landesweites Verbot, in großen Teilen Kataloniens gab es jedoch lokale Verschleierungsverbote, die allerdings von Gerichten aufgehoben wurden.

  • In Italien erübrigt sich ein Burka-Verbot, da das italienische Vermummungsverbot nicht nur für Versammlungen gilt, sondern ganz allgemein in der Öffentlichkeit.
  • In Deutschland gibt es kein generelles Verbot, allerdings mit Einschränkungen: Als erstes Bundesland erließ Hessen 2011 ein Verbot, das aber nur im öffentlichen Dienst gilt. Ein deutschlandweites Verbot wurde aber immer wieder diskutiert.

  • Rege Debatten über ein Verhüllungsverbot gab es auch in Dänemark und Norwegen sowie den baltischen Staaten Estland, Lettland und Litauen.

(APA/Red.)

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