Staatsverweigerer zu dreieinhalb Jahren Haft verurteilt

Archivbild: Landesgericht Korneuburg.
Archivbild: Landesgericht Korneuburg.(c) Die Presse (Clemens Fabry)
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Ein Tiroler bedrohte laut Anklage vier Staatsanwälte. Im Gericht in Korneuburg kam es zu tumultartigen Szenen, der Angeklagte wurde des Saals verwiesen. Er beklagte eine "schwere Entehrung".

Versuchter Widerstand gegen die Staatsgewalt und versuchte Erpressung haben einen Tiroler am Freitag in Korneuburg vor Gericht gebracht. Der 40-Jährige, der vier Innsbrucker Staatsanwälten mit der Eintragung von Millionenschulden im amerikanischen Handelsregister UCC gedroht hatte, wurde nach turbulenter Verhandlung zu dreieinhalb Jahren Freiheitsstrafe verurteilt - nicht rechtskräftig.

Wegen der Schöffenverhandlung gegen den mutmaßlichen Staatsverweigerer waren vom Landesgericht erhöhte Sicherheitsvorkehrungen getroffen worden, zahlreiche Justizwachebeamte waren präsent. Zudem galt ein Film- und Fotografierverbot im Gebäude. Das Verfahren war von der Oberstaatsanwaltschaft Wien an das Korneuburger Gericht abgegeben worden, um den Anschein von Befangenheit zu vermeiden, weil es sich bei den Bedrohten um Staatsanwälte handelte, erläuterte die Staatsanwältin.

"Kein Angeklagter anwesend"

Im Gerichtssaal ließ der von mehreren Justizwachebeamten begleitete Tiroler den für den Angeklagten vorgesehenen Platz frei, stellte dort aber Taferln auf, auf denen unter anderem zu lesen war: "Unschuldig" und "Kein Angeklagter anwesend". Auf dem Tisch neben seinem Rechtsvertreter, wo er sich hinsetzte, standen weitere kleine Plakate wie "Urteilen tut Gott" sowie "... I. der Gerechte". So nenne er sich, sagte der studierte Soziologe, der aufgrund lautstarker "Einsprüche" gleich zu Beginn - noch vor dem Vortrag der Staatsanwältin - des Saals verwiesen wurde, wogegen er sich heftig zur Wehr setzte und für tumultartige Szenen sorgte. Während er von drei Justizwachebeamten abgeführt werden musste, rief er "Geiselnahme", bei seiner späteren Rückkehr beklagte er eine "schwere Entehrung".

Laut der Anklägerin sei der Mann, der bereits eine Vielzahl von Eingaben gemacht habe, Anhänger der staatsfeindlichen Bewegung OPPT (One People's Public Trust), in deren Ideologie es keine Unterordnung unter staatliche Autorität gebe. Derzeit in Feldkirch (Vorarlberg) inhaftiert, forderte er in einem "Geschäftsstück" an die Staatsanwaltschaft Innsbruck unter anderem seine unverzügliche Freilassung und Aufklärung des "Megaverbrechens" an ihm. Die Staatsanwälte wären nach seiner Auffassung seine Schuldner, sprach die Staatsanwältin vom Versuch, über UCC ungerechtfertigte Forderungen in Millionenhöhe zu stellen. Bei seiner Einvernahme durch die Korruptionsstaatsanwaltschaft im Juni habe er keinerlei Angaben zu seiner Person gemacht.

Angeklagter: "Es geht um die Seele des Menschen"

Der 40-Jährige vertrete die Auffassung, ein freier Bürger zu sein. Er sei aber kein Mitglied einer staatsfeindlichen Bewegung, sagte sein Rechtsbeistand. Der Angeklagte, der die Fragen der Richterin ständig unterbrach, aber nicht zur Sache antwortete, erklärte, es gehe ihm bei den UCC-Eintragungen nicht ums Geld: "Es geht um die Seele des Menschen, um die Ehre." Und: "Menschenrechte sind nicht verhandelbar." Seit zwei Jahren sei er "unschuldig" in Geiselhaft, sprach er von einem "Justiz- und Polizeiskandal" in Innsbruck.

Nach Angaben der vorsitzenden Richterin des Schöffensenats hatte der Tiroler bereits vier Verfahren wegen Verleumdung, versuchter Nötigung und Widerstand gegen die Staatsgewalt und verbüßt eine achtmonatige Freiheitsstrafe. Diese Fakten wirkten sich - bei einem Strafrahmen von einem bis zu zehn Jahren - auch erschwerend auf die Strafbemessung aus. Auch das heutige Verhalten des Beschuldigten vor Gericht habe aus Sicht des Schöffensenats den Tatbestand des versuchten Widerstands gegen die Staatsgewalt erfüllt. Eine UCC-Eintragung sei eine gefährliche Drohung, und der Mann hänge der OPPT-Ideologie an, hieß es in der Begründung des Schuldspruchs - nachdem der 40-Jährige erneut aus dem Saal gebracht werden musste, weil er die Urteilsverkündung wortgewaltig gestört hatte.

In der Folge gaben der Anwalt ebenso wie die Staatsanwältin keine Erklärung ab. Somit ist das Urteil nicht rechtskräftig.

(APA)

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